/ 02.10.2014
Maximilian Spohr
Der neue Menschenrechtsrat und das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen. Entstehung, Entwicklung und Zusammenarbeit
Berlin: Duncker & Humblot 2014 (Schriften zum Völkerrecht 205); 252 S.; 74,90 €; ISBN 978-3-428-14236-1Rechtswiss. Diss. Heidelberg; Begutachtung: R. Wolfrum. – Der von Maximilian Spohr untersuchte neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist seit 2006 die Nachfolgeorganisation der Menschenrechtskommission. Die wesentlichen Gründe für die Ablösung der früheren Kommission lagen in deren zunehmenden Polarisierung, Politisierung und Überforderung. Das zeigte sich in der steigenden Zahl an Resolutionen, die einzelne Staaten verurteilten, vor allem aber an der Polarisierung zwischen westlichen und muslimischen Staaten entlang der Linien des Nahostkonfliktes. Der Menschenrechtsrat sollte demgegenüber unabhängiger und professioneller arbeiten. Die signifikanteste Neuerung ist dabei die Einführung einer allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten. Zunächst ist der Menschenrechtsrat als Nebenorgan der Generalversammlung der Vereinten Nationen verfasst. Die Weiterentwicklung zu einem Hauptorgan wurde aber bei dessen Gründung beabsichtigt. Die Kernfrage der Studie richtet sich auf die Unterschiede im Zusammenwirken des Hochkommissariats für Menschenrechte mit dem Menschenrechtsrat im Vergleich zur früheren Zusammenarbeit mit der Menschenrechtskommission. Methodisch arbeitet der Verfasser juristisch‑normativ. Es geht also vor allem um eine Klärung des rechtlichen Verhältnisses von Hochkommissariat und Menschenrechtsrat. Im Ergebnis stellt Spohr fest, dass der Menschenrechtsrat durch sein umfassendes Arbeitsprogramm zu einem privilegierten Nebenorgan geworden sei. Gleichzeitig bestünden einige der Probleme der alten Menschenrechtskommission, insbesondere die Politisierung, fort. Das Hochkommissariat für Menschenrechte sei in seiner Doppelfunktion als klassisches Sekretariat des Menschenrechtsprogramms und als organisatorischer Unterbau des Menschenrechtsrates strukturell überfordert und unterfinanziert. Somit habe die Gründung des Menschenrechtsrates eher negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat. Schließlich bezweifelt Spohr, ob die Weiterentwicklung des Menschenrechtsrates zum Hauptorgan überhaupt wünschenswert ist. Damit würde der Trend zu einem zwischenstaatlichen Ansatz des Menschenrechtssystems fortgesetzt, was als Rückschritt zu bewerten sei.
Sebastian Lasch (LA)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 4.3 | 4.42 Empfohlene Zitierweise: Sebastian Lasch, Rezension zu: Maximilian Spohr: Der neue Menschenrechtsrat und das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen. Berlin: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/37618-der-neue-menschenrechtsrat-und-das-hochkommissariat-fuer-menschenrechte-der-vereinten-nationen_45711, veröffentlicht am 02.10.2014. Buch-Nr.: 45711 Inhaltsverzeichnis Rezension druckenM. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
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