/ 17.06.2013
Marius Boewe
Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. Eine Untersuchung zum allgemeinpolitischen Mandat von Volksvertretungen
Berlin: Duncker & Humblot 2001 (Beiträge zum Parlamentsrecht 49); 152 S.; 44,- €; ISBN 3-428-10358-0Rechtswiss. Diss. Freiburg i. Br.; Gutachter: T. Würtenberger. - Gibt es Themen, über die in Deutschland gewählte Volksvertretungen nicht debattieren und unverbindlich beschließen dürfen, weil ihnen im Grundgesetz dazu keine explizite Zuständigkeit verliehen wurde oder solche Themen in den Bereich "anderer Organe und Verbände" (16) fallen? Konkret: Darf z. B. in Bundestagsdebatten Kritik an Urteilen des BVerfG geübt oder zu Angelegenheiten der Länder Stellung genommen werden? Dürfen Landtage außenpolitische Themen diskutieren? Boewe geht diesen Fragen systematisch, gut lesbar und, wie er anführt, erstmals überhaupt in Form einer "umfassenden Untersuchung" (19) nach. Die Annahme verbandskompetenzfreier Räume, also eines allgemeinen staatlichen Befassungsrechts ohne jede verfassungsrechtliche Kompetenzzuweisung, lehnt Boewe ab. Gibt es also im GG ungeschriebene Kompetenzen der Parlamente, oder beinhaltet die gängige Praxis zahllose Verfassungsbrüche? Laut Boewe hat die Implied-Powers-Lehre aus den USA "in Deutschland fast wortgenau Gültigkeit" (58), wobei er den fundamentalen Unterschied bei der Gewaltenbalance zwischen präsidentiellen und parlamentarischen Regierungssystemen völlig unbeachtet lässt. Nach Überlegungen zur Natur demokratischer Repräsentation (bei der politische Parteien vollständig ausgeklammert bleiben - sehr interessant sind allerdings die Analysen zum sich wandelnden Repräsentationsverständnis in den Entscheidungen des BVerfG) kommt der Autor schließlich zum (für namhafte Juristen wie Maunz auch zuvor schon ausdrücklich) selbstverständlichen Ergebnis: Es gibt keinen Themenbereich, über den Parlamente in Deutschland nicht debattieren dürften. Die einzigen (ebenfalls selbstverständlichen) Grenzen liegen in offener Druckausübung gegenüber der unabhängigen Rechtsprechung sowie einem - bisher nur theoretisch denkbaren - extrem missbräuchlichen Eindringen in die Kompetenzräume anderer Einrichtungen. Die Arbeit ist auf dem Stand vom Dezember 1999.
Inhaltsübersicht: I. Problemdarstellung und Streitstand in Literatur und Rechtsprechung; II. Kompetenzfreies Handeln von Staatsorganen: 1. Die Entwicklung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Reichweite von Art. 30 GG; 2. Die Behandlung von kompetenzfreien Räumen in der Literatur; 3. Eigene Stellungnahme. III. Ungeschriebene Organkompetenzen im Geltungsbereich des Grundgesetzes: 1. Keine explizite Kompetenzzuweisung; 2. Die bisherige Auseinandersetzung mit ungeschriebenen Organkompetenzen; 4. Faktisch anerkannte stillschweigende Organkompetenzen unter dem Grundgesetz; 5. Übertragbarkeit der Implied-Powers-Grundsätze auf Organkompetenzen. IV. Die parlamentarische Kompetenz zur Ausübung des allgemeinpolitischen Mandats: 1. Verfassungsgewohnheitsrechtliche Kompetenz; 2. Das allgemeinpolitische Mandat als stillschweigende Organkompetenz; 3. Etwaige verfassungsrechtliche Grenzen des allgemeinpolitischen Mandats der Volksvertretungen.
Andreas Beckmann (AB)
M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaften, Bereich Politikwissenschaft, Universität Kiel.
Rubrizierung: 2.321 | 2.32 | 2.64
Empfohlene Zitierweise: Andreas Beckmann, Rezension zu: Marius Boewe: Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. Berlin: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/14997-die-parlamentarische-befassungskompetenz-unter-dem-grundgesetz_17020, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 17020
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M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaften, Bereich Politikwissenschaft, Universität Kiel.
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