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/ 18.06.2013
Albrecht Gundermann

Die Rolle des Obersten Gerichtshofs bei der Entwicklung der israelischen Verfassung

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2002 (Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit 88); 295 S.; brosch., 49,- €; ISBN 3-7890-7801-8
Rechtswiss. Diss. Freiburg i. Br.; Gutachter: Th. Würtenberger, C. Klein. - Wie in einem Staat ohne kodifizierte Verfassung "constitutional review" und damit eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit entstehen kann, das lehrt die Geschichte des Obersten Gerichtshofs (OGH) Israels. Während die Rolle des Gerichtshofs bei der Entwicklung der israelischen Verfassungsordnung im englischen Sprachraum, zumal mit Bezügen zum Supreme Court in den USA ausgiebig analysiert worden ist, hat dieser faszinierende Prozess das Interesse deutscher Juristen und Sozialwissenschaftler bislang kaum gefunden. Gundermann kommt insoweit das Verdienst zu, erstmals systematisch das Wirken des Gerichtshofs und seine Bedeutung für das Verhältnis von Bürger und Staat sowie für das israelische Institutionensystem untersucht zu haben. Nach zwei eher einleitenden Kapiteln zur Organisation des Yishuv und der formellen Stellung des Obersten Gerichtshofs im Verfassungssystem entscheidet sich der Verfasser im Hauptteil für eine chronologische Gliederung. Vier Phasen im Selbstverständnis und Wirken des OGH werden unterschieden: die formalistische Rechtsprechung der Frühphase, die Praxis der grundrechtskonformen Auslegung in den Fünfziger- und Sechzigerjahren, der "judicial activism" zwischen 1969 und den frühen Neunzigerjahren sowie schließlich die faktische Einführung der materiellen Normenkontrolle 1995. Insbesondere zwei Urteile wirken dabei in der Retrospektive wie Zäsuren und haben unabhängig von den Intentionen der Richter die Wirkung von Präzedenzfällen erzielt: das Urteil zur Kol Ha'am (1953) und das legendäre Bergmann-Urteil (1969). Im ersten Fall gab das Gericht der Klage der kommunistischen Zeitung Kol Ha'am gegen ein befristetes Publikationsverbot mit Verweis auf die dem einfachen Recht übergeordneten Grundrechte statt. Im zweiten Fall wurde das Gesetz zur Parteienfinanzierung für unrechtmäßig befunden, weil es wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz einer qualifizierten Mehrheit in der Knesset bedurft hätte. Trotz der großen Bedeutung der beiden Urteile betont Gundermann zu Recht die inkrementalistische Erweiterung der Kompetenzen des OHG und wendet sich damit gegen die zeitweilig populäre Lesart einer Verfassungsrevolution. In der Zusammenfassung wird der Gerichtshof als "der Motor der israelischen Verfassungsentwicklung" (204) gewürdigt. Der für eine juristische Dissertation bemerkenswerte Ansatz, die Analyse der Rechtsprechung des OHG auch mit der Entwicklungsdynamik von Staat und Gesellschaft Israels in Verbindung zu bringen, wird letztlich nicht systematisch verfolgt. Gleichermaßen ist zu bedauern, dass die Literaturauswertung auf das rechtswissenschaftliche Schrifttum im engeren Sinne begrenzt geblieben ist.
Michael Edinger (ME)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Sonderforschungsbereich 580, Universität Jena (www.uni-jena/svw/powi/sys/edinger.html).
Rubrizierung: 2.632.21 Empfohlene Zitierweise: Michael Edinger, Rezension zu: Albrecht Gundermann: Die Rolle des Obersten Gerichtshofs bei der Entwicklung der israelischen Verfassung Baden-Baden: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/17157-die-rolle-des-obersten-gerichtshofs-bei-der-entwicklung-der-israelischen-verfassung_19738, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 19738 Rezension drucken
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