/ 19.06.2013
Annette Guckelberger
Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament. Eine Bestandsaufnahme zu Beginn des 21. Jahrhunderts
Berlin: Duncker & Humblot 2004 (Schriftenreihe der Hochschule Speyer 162); 172 S.; 54,- €; ISBN 3-428-11315-2Die Autorin zeichnet die Entwicklung des Petitionsrechts zum Europäischen Parlament und das Beschwerderecht zum Europäischen Bürgerbeauftragten nach. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Vertrag von Maastricht wurden beide auf primärrechtlicher Ebene verankert. Auf diese Weise werden den Bürgern auf der EU-Ebene zwei außergerichtliche Rechtsbehelfe zur Verfolgung ihrer Interessen zur Verfügung gestellt. Sie können in direkten Kontakt mit dem Europäischen Parlament beziehungsweise dem Europäischen Bürgerbeauftragten treten, um auf Probleme hinzuweisen. Die Autorin setzt sich mit Sinn und Zweck der beiden Rechte auseinander und zeigt deren Zulässigkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen auf. Dieses „zweigleisige Modell außergerichtlicher Rechtsbehelfe" - so existiere in Deutschland lediglich das Petitionsrecht, aber kein Ombudsmann - bewertet sie positiv: Es fördere die „übernationale Diskursfähigkeit" (156). Die Gemeinschaft werde näher an die Bürger herangerückt und umgekehrt könne der Dialog mit den Gemeinschaftseinrichtungen ihre Akzeptanz fördern.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 3.3
Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Annette Guckelberger: Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Petitionen zum Europäischen Parlament. Berlin: 2004, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/21219-der-europaeische-buergerbeauftragte-und-die-petitionen-zum-europaeischen-parlament_24769, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 24769
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Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
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