/ 03.04.2014
Klaus Zapka
Der Europäische Gerichtshof. Zur Ökonomik judizieller Governance
Wiesbaden: Springer VS 2014; XIII, 431 S.; 79,99 €; ISBN 978-3-658-03946-2Politikwissenschaftliche Analysen zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind Mangelware. Nach der vergleichenden Arbeit zu EuGH und Supreme Court von Höreth (2008, siehe Buch‑Nr. 34797) sowie zum Verhältnis zwischen EuGH und Fachgerichtsbarkeit von Ketelhut (2010, siehe Buch‑Nr. 39552) untersucht Klaus Zapka nun die deutlich zunehmende Kritik an der Rechtsprechung des EuGH. Wurde dieser lange Jahre positiv als heimlicher Motor der Integration gewürdigt, sieht er sich mittlerweile dem Vorwurf ausgesetzt, politische Justiz zugunsten eines radikalen Marktliberalismus auszuüben – dies vor allem wegen seiner Entscheidungen zu Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot (unter anderem: „Rüffert“, „Laval“, „Viking Line“, „Kreil, „Mangold“). Diese Urteile griffen in nationale Verfassungsstandards ein und führten gerade auch in Deutschland zu heftigen Kontroversen (Stichworte: „Tarifautonomie“, „Frauen bei der Bundeswehr“, „ausbrechender Rechtsakt“ usw.). Zapka fragt, ob diese „Urteile tatsächlich [...] überraschend im Sinne eines deus ex machina auftreten und als integrationspolitischer Affront gegen normativ verankerte Gebote der Mitgliedstaaten zu qualifizieren sind“ (23). Er kommt zu folgendem Ergebnis: „Der EuGH betreibt dezidiert keine Politische Justiz und fungiert auch nicht als ‚Dritte Parlamentskammer‘“ (378). Vielmehr korrelierten „positive oder negative Reaktionen auf die Entscheidungen des EuGH […] meist mit materiellen Vor‑ und Nachteilen des betroffenen Mitgliedstaates oder betroffener Akteure“ (388). Die stark abweichenden Reaktionen spiegelten Verteilungskonflikte wider, die aus unterschiedlich koordinierten Kapitalismus‑ und Wohlfahrtsstaatsmodellen resultierten. Zwar vertrete der EuGH durchaus (auch) harte marktliberale Positionen. Die Grundfreiheiten aber seien die zentralen normativen Grundwerte der Gemeinschaft, sodass sich „auch die nationale und europäische Legislative diesen liberalen Paradigmen unterzuordnen“ (395) habe. Als Hüter dieser Grundfreiheiten entspreche der EuGH damit genau der Funktionslogik eines Verfassungsgerichts, das den Vorrang der Verfassung zu schützen habe. Politische Justiz wäre umgekehrt überhaupt erst dann gegeben, wenn der EuGH gerade dieses liberale Grundparadigma der EU „durch passive Duldung oder aktive Änderung [...] außer Kraft“ (378) setzen würde. Zapka weist also die populäre Kritik an einer vermeintlich politischen Justiz des EuGH zurück. Eine differenzierte Sicht des Politischen von Verfassungsgerichten erschließt sich mit dieser einfachen Dichotomie von Recht und Politik jedoch nicht.
Robert Chr. van Ooyen (RVO)
Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
Rubrizierung: 3.3 Empfohlene Zitierweise: Robert Chr. van Ooyen, Rezension zu: Klaus Zapka: Der Europäische Gerichtshof. Wiesbaden: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/36941-der-europaeische-gerichtshof_45420, veröffentlicht am 03.04.2014. Buch-Nr.: 45420 Inhaltsverzeichnis Rezension druckenDr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
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