Deutschland will sich transformieren. Die Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler Ebene
Im September 2015 verabschiedeten die UN die Agenda 2030, mit ihr wurde der globale Rahmen für die Nachhaltigkeitspolitik der kommenden 15 Jahre abgesteckt. Die Regierungen erheben den Anspruch, dass die Agenda grundlegende Veränderungen in Politik und Gesellschaft anstoßen soll und schreiben ihr eine beispiellose Reichweite und Bedeutung zu. Im Mittelpunkt der neuen Entwicklungsagenda stehen die 17 Ober- und 169 Unterziele für nachhaltige Entwicklung. Jens Martens weist auf die Widersprüchlichkeiten hin.
Ende September 2015 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf einem Gipfeltreffen in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Mit ihr wurde der globale Rahmen für die Nachhaltigkeitspolitik der kommenden 15 Jahre abgesteckt.
Bereits mit ihrem Titel Transformation unserer Welt signalisieren die Regierungen den Anspruch, dass die Agenda grundlegende Veränderungen in Politik und Gesellschaft anstoßen soll. Sie sprechen von einer „äußerst ambitionierten und transformativen Vision“ und einer Agenda „von beispielloser Reichweite und Bedeutung.“1
Die Bundesregierung teilt die hohe Erwartungshaltung. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte beispielsweise:
„Die Entscheidung über die Nachhaltigkeitsagenda der UN ist historisch. Erstmals verbindet die Weltgemeinschaft systematisch die Bekämpfung von Armut mit der Bewahrung unseres Planeten. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen zur Agenda 2030 bringt erfreulichen Rückenwind für den globalen Umweltschutz und kann weltweit für bessere Sozialstandards und für ein wesentlich umweltverträglicheres Wirtschaften sorgen. Die im Verhandlungsergebnis enthaltenen Nachhaltigkeitsziele werden die dringend erforderliche Transformation zu einer nachhaltigen, klima- und umweltverträglichen Entwicklung kräftig voranbringen."2
Die neue Qualität der Ziele für nachhaltige Entwicklung
Im Mittelpunkt der neuen Entwicklungsagenda stehen die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), formuliert als ein Katalog von 17 Oberzielen und 169 Zielvorgaben. Die SDGs basieren auf den universellen Menschenrechten und decken sowohl die soziale, ökologische und ökonomische Dimension nachhaltiger Entwicklung als auch die Bereiche Frieden und internationale Zusammenarbeit ab. Damit reichen sie weit über die bisherigen Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) hinaus, die sie am 1. Januar 2016 ersetzten.
Das Neuartige der SDGs besteht darin, dass sie universell gültig sind. Sie betonen die Notwendigkeit der Veränderungen in allen Ländern der Welt, verlieren aber gleichzeitig die internationale Verantwortung der reichen Länder, insbesondere bei der Bekämpfung von Armut und Hunger, nicht aus den Augen.
So soll laut SDG 1 bis zum Jahr 2030 die extreme Einkommensarmut (gegenwärtig definiert als Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag) überall auf der Welt beseitigt sein. Zusätzlich gilt es aber auch, den Anteil der Menschen mindestens zu halbieren, die nach den jeweiligen nationalen Definitionen in Armut leben. Dies betrifft somit ebenfalls die Armut in Deutschland. Denn selbst bei uns gelten rund 15 Prozent der Bevölkerung als relativ arm, bei den 18- bis unter 25-Jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote sogar bei 25 Prozent.
Viele der SDGs sind wesentlich ambitionierter und differenzierter als es die MDGs waren. Letztere sahen beispielsweise vor, den Anteil der Menschen, die in Hunger leben, zu halbieren. Das entsprechende SDG 2 zielt hingegen auf die vollständige Beseitigung von Hunger und aller Formen von Fehlernährung. Ähnlich ambitioniert sind auch die Ziele zu Gesundheit, Bildung und Geschlechtergerechtigkeit.
Bemerkenswert ist, dass auch die Reduzierung von Ungleichheit („innerhalb und zwischen den Ländern“) als eigenständiges Ziel in die Agenda 2030 aufgenommen worden ist. Um diese zu erreichen, sollen gezielt auch fiskal-, lohn- und sozialpolitische Maßnahmen eingesetzt werden.
Den MDGs wurde zu Recht ökologische Blindheit vorgeworfen, was für die SDGs jedoch nicht zutrifft. Denn die SDG-Liste enthält eine Reihe ökologischer Ziele, vor allem für die Bereiche Wasser, Energie, Meere, Ökosysteme, nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen sowie den Klimaschutz.
Zugleich betont die Agenda 2030 aber auch das Ziel eines dauerhaften Wirtschaftswachstums. Für die ärmsten Länder (LDCs) nennt sie als Zielvorgabe eine Wachstumsrate von mindestens sieben Prozent pro Jahr. Ein solches rein quantitatives Ziel lässt sich allerdings nur schwerlich mit den ökologischen Zielen der Agenda vereinbaren. Es handelt sich um nur ein Beispiel dafür, dass die Agenda 2030 keineswegs aus einem Guss ist, sondern vielmehr ein in sich zum Teil widersprüchlicher Kompromiss zwischen den 193 Mitgliedern der Vereinten Nationen mit ihren unterschiedlichen Interessen und Prioritäten.
Mehr als nur Ziele
Aber die Agenda 2030 bietet mehr als nur einen Katalog von Entwicklungszielen. Die Regierungen waren sich grundsätzlich darin einig, dass sie in der neuen Agenda nicht nur die gemeinsamen Ziele für die kommenden 15 Jahre definieren, sondern gleichzeitig auch die Mittel und Wege beschreiben, um diese Ziele zu erreichen. Umstritten blieb allerdings bis zuletzt, welche Instrumente dies sein sollen und wer für ihre Bereitstellung verantwortlich ist.
Die in der Gruppe der 77 (G77) zusammengeschlossenen Länder des globalen Südens forderten als Voraussetzung für die Verwirklichung der SDGs, die globale Partnerschaft zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern neu zu beleben. Darunter verstanden sie insbesondere die Verantwortung der klassischen Industrieländer für Entwicklungsfinanzierung, faire Handels- und Investitionsregeln, Technologieförderung und Kapazitätsaufbau.
Die USA, die EU und ihre Verbündeten sprachen dagegen lieber von der gemeinsamen Verantwortung aller Länder jenseits der klassischen Nord-Süd-Dichotomie. Zugleich betonten sie, dass die Umsetzung der SDGs nicht allein Aufgabe der Staaten sein könne, sondern dazu neue (globale) Partnerschaften öffentlicher und privater Akteure notwendig seien.
Dass sich die Agenda 2030 nicht darauf beschränkt, einige hehre Ziele zu definieren, sondern auch die Mittel beschreibt, die zu ihrer Umsetzung benötigt werden, ist zweifellos ein Fortschritt gegenüber den MDGs. Der SDG-Katalog enthält allein 62 Zielvorgaben, die politische Maßnahmen zur Umsetzung nennen. Viele von ihnen wurden allerdings im Verhandlungspoker so weit verwässert, dass sich aus ihnen kaum spezifische Handlungsverpflichtungen ableiten lassen. Dazu müssen die Regierungen die generellen Aussagen nun in konkrete politische Handlungsstrategien und nationale Zeitpläne übersetzen. Das gilt auch für Deutschland.
Was haben die SDGs mit Deutschland zu tun?
Die Formulierung messbarer und zeitlich gebundener Ziele ist nichts Neues und auch in Deutschland ein wesentliches Instrument der Politik. Es gibt kaum einen Politikbereich, in dem die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen und Kommunen nicht kontinuierlich quantitative Ziele formulieren. Diese reichen von der Reduzierung der Arbeitslosigkeit über die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis hin zur flächendeckenden Versorgung mit Kita-Plätzen.
Indem die Regierungen überprüfbare Politikziele definieren, können (und müssen) sie sich an ihren Erfolgen oder Misserfolgen messen lassen. Quantitative Politikziele sind somit nicht nur ein Instrument zur politischen Planung, sondern auch zur Stärkung der Rechenschaftspflicht von Regierungen. Dies gilt ebenso für die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen.
Generell gelten alle 17 SDGs und die Mehrzahl der 169 Zielvorgaben auch für Deutschland. Dabei sind selbstverständlich nicht alle Zielvorgaben gleichermaßen relevant. Die extreme Einkommensarmut3 ist für Deutschland kein Problem, und auch die Bekämpfung der Wüstenbildung spielt hierzulande wohl keine prioritäre Rolle.
Die Herausforderung bei der nationalen Umsetzung der SDGs besteht darin, diejenigen Zielvorgaben zu bestimmen, die in besonderer Weise als Wegweiser für die zukunftsgerechte Entwicklung Deutschlands dienen können, ohne dabei die Umsetzung aller Ziele aus dem Auge zu verlieren. Keinesfalls darf sich die deutsche Politik nur die leicht erreichbaren Ziele herauspicken, während sie die schwerer zu realisierenden ignoriert.
Grundsätzlich betreffen die SDGs die deutsche Politik in dreifacher Hinsicht:
- Der SDG-Katalog umfasst Ziele, die die interne Situation Deutschlands betreffen. Hierzu gehören zum Beispiel solche, die sich aus den menschenrechtlichen Verpflichtungen ableiten, etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Sicherung. Beispiele sind die Halbierung des Anteils der Armen in Deutschland und die Verringerung der Anzahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss.
- Einige Ziele der Agenda 2030 adressieren die externen Effekte der deutschen Politik und Wirtschaft jenseits der Landesgrenze. Sie erfordern innenpolitische Maßnahmen, die auch unmittelbare Auswirkungen auf Menschen in anderen Ländern haben, insbesondere in denen des globalen Südens. Hierzu zählen Ziele zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zur Veränderung nicht-nachhaltiger Konsum- und Produktionsweisen, aber auch zum Umgang mit Migrantinnen und Migranten.
- Der SDG-Katalog enthält schließlich Ziele, die die internationale Verantwortung Deutschlands anbelangen. Die entsprechenden Vorgaben betreffen neben den klassischen entwicklungspolitischen Verpflichtungen (Stichwort 0,7-Prozentziel) alle Bereiche globaler Strukturpolitik (Handel, Investitionen, Finanzsysteme usw.).
Alle drei Kategorien von Zielvorgaben und Indikatoren sollten sich in einer SDG-Umsetzungsstrategie für Deutschland widerspiegeln.
Umsetzung nicht nur auf Bundesebene
Der Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg der Agenda 2030 und der SDGs wird ihre Umsetzung auf nationaler Ebene sein. Dazu müssen die Regierungen die allgemeinen Zielvorgaben in politische Handlungsstrategien und konkrete Zeitpläne übersetzen. Auch für Deutschland heißt das, die globalen Ziele und Vorgaben an die hiesige Situation anzupassen und die entsprechenden Indikatoren zur Fortschrittsmessung auszuwählen. Dies geschah unter anderem auf der Basis der Liste von SDG-Indikatoren der Statistikkommission der Vereinten Nationen. Sie verabschiedete im März 2017 eine Liste von 230 Indikatoren (global indicator framework for the Sustainable Development Goals and targets).
In Deutschland bildet die nationale Nachhaltigkeitsstrategie den wesentlichen Rahmen für die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele. Eine grundsätzliche Aufgabe der Nachhaltigkeitsstrategie besteht darin, das Handeln der Bundesregierung an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Die erste Strategie wurde bereits im Jahr 2002 verabschiedet. Seitdem hat die Bundesregierung alle vier Jahre Fortschrittsberichte veröffentlicht, mit denen die Strategie kontinuierlich fortentwickelt und angepasst wurde. Mit dem Fortschrittsbericht 2016 richtete sie die Strategie mit ihren Zielen und Indikatoren nun vollständig auf die Agenda 2030 und die SDGs aus. Auf der Grundlage umfassender Konsultationen beschloss das Bundeskabinett im Januar 2017 die neue Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.
Darin räumt die Bundesregierung ein:
„[A]uch in Deutschland sind wir an einigen Stellen noch zu weit von einem nachhaltigen Leben, Wirtschaften und Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen entfernt. Aus der Agenda 2030 resultiert daher – wie für alle Staaten – auch für Deutschland ein Transformationsauftrag: Es geht darum, umfassende, beschleunigte Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft einzuleiten und voranzutreiben: in unserer Art zu leben, zu arbeiten, zu konsumieren, in Technologien, Institutionen und Praktiken.“4
Zu diesem Zweck enthält die Strategie konkrete Nachhaltigkeitsziele und 63 sogenannte Schlüsselindikatoren. Beispiele: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um 40 Prozent sinken, der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch soll bis 2050 auf 60 Prozent steigen und der ökologische Landbau in den nächsten Jahren auf ein Fünftel der landwirtschaftlich genutzten Fläche wachsen.
Aus entwicklungspolitischer Sicht lautet die zentrale Frage, ob die internationale Verantwortung Deutschlands in der neuen Nachhaltigkeitsstrategie und ihrem Zielsystem systematisch erfasst wird. Denn bisher war dies nur ein Randthema und mit zwei Zielvorgaben völlig unzureichend abgebildet. Verglichen damit bedeutet die neue Strategie einen Fortschritt, denn sie geht an wesentlich mehr Stellen auf die internationale Verantwortung Deutschlands ein. Dies geschieht aber weiterhin nicht systematisch, das Ambitionsniveau einiger Ziele ist niedrig und manche Indikatoren sind aus einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsperspektive fragwürdig. So soll das 0,7-Prozentziel für die öffentliche Entwicklungsfinanzierung, das die Bundesregierung eigentlich bereits 2015 erreichen wollte, nun erst bis zum Jahr 2030 verwirklicht werden. Ferner ist vorgesehen, die Anzahl der Studierenden und Forscher*innen aus Entwicklungsländern bis 2020 um zehn Prozent und den Anteil der Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern an den Gesamtimporten Deutschlands bis 2030 um 100 Prozent zu steigern – ein Ziel, das auch durch den verstärkten Raubbau an Ressourcen in diesen Ländern verwirklicht werden könnte.
Die Bundesregierung weist zu Recht darauf hin, dass es eine zentrale Anforderung der Agenda 2030 sei, die Kohärenz der Politik zugunsten nachhaltiger Entwicklung zu verbessern.5 Dazu müssten sowohl in der Bundesregierung als auch im Bundestag die erforderlichen institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden. Tatsächlich sieht die neue Nachhaltigkeitsstrategie eine ausdifferenzierte Nachhaltigkeitsarchitektur vor: Die drei wichtigsten Gremien sind der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und der Rat für Nachhaltige Entwicklung. Sie existieren allerdings schon länger. Eine institutionelle Aufwertung, insbesondere des schwachen Parlamentarischen Beirats, gelang nicht. Ein „Forum Nachhaltigkeit“ als regelmäßiges Dialogformat der Bundesregierung mit gesellschaftlichen Akteuren, ein beratendes Gremium gesellschaftlicher Akteure zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Staatssekretärsausschusses sowie die Ernennung von Koordinatoren für nachhaltige Entwicklung in allen Ministerien kommen neu hinzu. Ob dies allerdings ausreicht, um Kohärenz zu gewährleisten und politische Zielkonflikte im Sinne nachhaltiger Entwicklung auszuräumen, bleibt abzuwarten.
Die Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele ist zudem nicht ausschließlich eine Bundesangelegenheit. Auch den Bundesländern und den Kommunen kommt in den Bereichen, für die sie Kompetenzen besitzen und über Kapazitäten verfügen, eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Agenda zu. Einige Landesregierungen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, haben bereits die Gelegenheit ergriffen und die SDGs in ihren Nachhaltigkeitsstrategien beziehungsweise Landesentwicklungsstrategien berücksichtigt. Und auch auf kommunaler Ebene sind die Agenda 2030 und die SDGs zunehmend ein Thema. 52 Städte, Kreise und Gemeinden, von Freiburg im Süden bis Neumünster im Norden, haben mittlerweile eine Musterresolution des Deutschen Städtetages unter dem Titel „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalte
" unterzeichnet (Stand: März 2017). In Nordrhein-Westfalen haben 15 Städte und Kreise, darunter Köln, Dortmund und Bonn, beschlossen, die globalen Nachhaltigkeitsziele auf die kommunale Ebene „herunterzubrechen“ und integrierte Nachhaltigkeitsstrategien zu erarbeiten.
Die wesentliche Rolle der Zivilgesellschaft
Die politische Relevanz der Agenda 2030 in Deutschland wird sich darin beweisen, ob zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategien von Bund, Ländern und Gemeinden die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden und ihre Umsetzung im Sinne einer kohärenten Gesamtstrategie zur Aufgabe aller Ressorts gemacht wird. Ob dies gelingt, wird auch davon abhängen, in welchem Maße Zivilgesellschaft und Medien die SDGs als Referenzrahmen nutzen, sie in der deutschen Öffentlichkeit bekannt machen und kontinuierlich von der Politik ihre Verwirklichung einfordern.
Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen nicht abwarten, bis die erforderlichen Reformen auf der politischen Ebene eingeleitet wurden. Bereits jetzt nutzen sie den Umsetzungsprozess der Agenda 2030, um von der kommunalen bis zur globalen Ebene neue Allianzen zu schmieden. Viele sehen einen Mehrwert in einem stärkeren interdisziplinären Austausch von Gruppen aus verschiedenen Arbeitsbereichen rund um die SDGs. Dazu zählen neben Umwelt- und Entwicklungsorganisationen auch Gewerkschaften, Sozialverbände, Menschenrechtsorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen.
In jedem Fall bietet der Umsetzungsprozess der Agenda 2030 auf allen Ebenen die Chance, Diskussionsprozesse zu den Fragen zu fördern, wie Wohlstand und gesellschaftlicher Fortschritt definiert werden sollten und wie die Prinzipien der Solidarität und der globalen Verantwortung angesichts der Grenzen des globalen Ökosystems (der planetary boundaries) in konkretes gesellschaftliches Handeln übersetzt werden können.
Derartige gesellschaftliche Diskussionsprozesse sind kein bloßer Nebeneffekt des SDG-Prozesses auf globaler Ebene. Denn gesellschaftliche Veränderungen lassen sich nicht „von oben“ durch die Vereinten Nationen verordnen. Die Agenda 2030 und die SDGs können lediglich die Rahmenbedingungen für gesellschaftliche Veränderungsprozesse befördern. Das kritische Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen und einer informierten Öffentlichkeit bildet die notwendige Erfolgsbedingung dafür, dass die Agenda 2030 dem Anspruch einer Transformationsagenda zumindest in Ansätzen gerecht werden kann.
1 Vereinte Nationen (2015): Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, New York, Pkt. 5 und 7.
2 Vgl. www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/staatengemeinschaft-setzt-sich-neue-ziele-bei-armut-und-umweltschutz/.
3 Nach Weltbankdefinition ein kaufkraftbereinigtes Einkommen von weniger als 1,90 US-Dollar pro Tag.
4 Bundesregierung (2017), S. 23.
5 Ebenda, S. 43.
Demokratie und Frieden
Weitere Informationen
Bundesregierung (2017):
Neue Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Berlin
Jens Martens / Wolfgang Obenland (2016):
Die 2030-Agenda. Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung
Bonn/Osnabrück: Global Policy Forum/terre des hommes.
(Neuauflage ist geplant)
Vereinte Nationen (2015):
Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
New York
Informationsportal zur Agenda 2030 und zu den SDGs
Aus der Annotierten Bibliografie
In diesem Sammelband wird nach dem Erfolg der globalen Entwicklungsagenden der zurückliegenden Jahre gefragt.
zum Thema
Die Agenda 2030 in Deutschland
Weitere Informationen
Bundesregierung (2017):
Neue Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Berlin
Jens Martens / Wolfgang Obenland (2016):
Die 2030-Agenda. Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung
Bonn/Osnabrück: Global Policy Forum/terre des hommes.
(Neuauflage ist geplant)
Vereinte Nationen (2015):
Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
New York
Informationsportal zur Agenda 2030 und zu den SDGs
Aus der Annotierten Bibliografie
In diesem Sammelband wird nach dem Erfolg der globalen Entwicklungsagenden der zurückliegenden Jahre gefragt.