/ 11.06.2013
Andrea Baer
Die Unabhängigkeit der Richter in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR
Berlin: Berlin Verlag Arno Spitz GmbH 1999 (Schriftenreihe Justizforschung und Rechtssoziologie 4); 277 S.; kart., 49,- DM; ISBN 3-87061-836-1Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Gutachter: H. Rottleuthner. - Von den Richtern des SED-Regimes sind nur die wenigsten in den bundesrepublikanischen Justizdienst übernommen worden – lediglich diejenigen, die sich weitgehend ihre Unabhängigkeit erhalten haben. An diesem Umstand spiegelt sich die unterschiedliche Funktion der richterlichen Unabhängigkeit in den beiden deutschen Staaten wider: Während in der DDR die Unabhängigkeit der Richter allein auf dem Papier stand, ist sie in der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Zu diesem Ergebnis gelangt auch die Untersuchung von Baer. Deren Wert besteht vor allem darin, einen systematischen Überblick über die einzelnen rechtlichen Bestimmungen zu bieten, die zu diesem grundsätzlichen Unterschied der beiden Rechtsordnungen beigetragen haben.
Aus dem Inhalt: B. Vergleich der Rechtslage: I. Abhängigkeit von anderen Richtern; II. Unabhängigkeit von Exekutivorganen / der Justizverwaltung; III. Gesetzlicher Richter; IV. Berufung und Beförderung; V. Persönliche Unabhängigkeit; VI. Verhältnis zu Legislativorganen; VII. Gesetzesbindung / richterliches Prüfungsrecht; VIII. Verhältnis zu politischen Parteien.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.323 | 2.313
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Andrea Baer: Die Unabhängigkeit der Richter in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR Berlin: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/10819-die-unabhaengigkeit-der-richter-in-der-bundesrepublik-deutschland-und-in-der-ddr_12793, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 12793
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Dr., Politikwissenschaftler.
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