/ 03.06.2013
Alexander Schmitt Glaeser
Grundgesetz und Europarecht als Elemente Europäischen Verfassungsrechts
Berlin: Duncker & Humblot 1996 (Schriften zum Europäischen Recht 30); 283 S.; 98,- DM; ISBN 3-428-08857-3Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Erstgutachter: A. Randelzhofer. - Eine alte, aber immer wieder neu virulente Frage ist die Bestimmung des Verhältnisses des europäischen Rechts zu nationalem Recht. Dieser Frage geht die Arbeit unter dem spezifischen Gesichtspunkt nach, welche Bedeutung das nationale Verfassungsrecht, insbesondere die Bewahrung des Grundgesetzes und der darin niedergelegten Verfassungsgrundsätze für das Recht der Union hat. Ziel der Arbeit ist es, eine Dogmatik zu entwickeln, durch die die europäische Rechtsordnung und die nationalen Rechtsordnungen in ein kooperatives Verhältnis gesetzt werden, das daraufhin angelegt ist, Konflikte zwischen den beiden Rechtsordnungen auf der Ebene des europäischen Rechts zu vermeiden.
Im ersten Teil bestimmt der Autor die Natur der Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, die er als völkerrechtlichen Staatenbund bzw. Staatenverbund qualifiziert. Teil zwei betrachtet aus dem Blickwinkel des Grundgesetzes das Verhältnis der deutschen und europäischen Rechtsordnung zueinander. Im dritten Teil ein Bezugsrahmen von europäischem Recht zu nationalem Recht entwickelt. Da eine unmittelbare Bindung des Gemeinschaftsrechts an die einzelne nationale Verfassung abzulehnen ist, stellt die Anerkennung allgemeiner Rechtsgrundsätze ein Verfahren dar, durch das die Rechtsordnungen dennoch nicht unverbunden nebeneinander stehen, sondern nationale Verfassungsordnungen auf das Gemeinschaftsrecht Einfluß nehmen können. Offen ist noch die in Teil vier behandelte Frage, wie die Anerkennung zu begründen ist. Normativer Bezugspunkt kann lediglich die Vermeidung von Verstößen des Gemeinschaftsrechts gegen die nationalen Verfassungsbestimmungen sein. Aufgabe der Gemeinschaftsrechtsordnung ist daher, die nationalen Rechtsordnungen grundsätzlich als verbindlich anzuerkennen und auf europäischer Ebene zu koordinieren. Als wesentliche Grundsätze gelten hierbei die Achtungsverpflichtung gegenüber nationalem Verfassungsrecht und der Anwendungs-Vorrang des europäischen Rechts in genau dieser Reihenfolge. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß eine europäische Kooperationsverfassung folgendermaßen aussehen müßte: Die Union hat erstens aus den nationalen Verfassungsprinzipien vor allem Elemente der Rechtsstaatlichkeit zu rezipieren und ist zweitens zu einer Achtung vor allem des Demokratie- und Bundesstaatsprinzips verpflichtet.
Martina Böhner (Bö)
Dr.
Rubrizierung: 2.32 | 3.7 | 3.1
Empfohlene Zitierweise: Martina Böhner, Rezension zu: Alexander Schmitt Glaeser: Grundgesetz und Europarecht als Elemente Europäischen Verfassungsrechts Berlin: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/3189-grundgesetz-und-europarecht-als-elemente-europaeischen-verfassungsrechts_4182, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 4182
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