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/ 21.06.2013
Wolfgang Lenzen (Hrsg.)

Ist Folter erlaubt? Juristische und philosophische Aspekte

Paderborn: mentis Verlag 2006; 228 S.; kart., 34,- €; ISBN 978-3-89785-570-0
Wann sind welche Verhörmethoden als Folter einzuordnen? Können strafbare Handlungen aus moralischer Perspektive entschuldbar oder gar geboten sein? Mit diesen Fragen beschäftigten sich 2005 auf einem Symposium in Osnabrück vor allem Juristen und Philosophen. Ihre Beiträge sind durch das Bemühen gekennzeichnet, entweder Recht und Moral aneinander anpassen zu wollen oder auf das notwendige Spannungsverhältnis von juristischer und ethischer Bewertung hinzuweisen. Wie kompliziert diese Thematik ist, wird nicht zuletzt daran deutlich, dass die jeweiligen Beispiele (Abu-Ghuraib oder Daschner-Prozess) unterschiedlichen Rechtsgebieten zuzuordnen sind. So argumentiert Erb, dass das Verhalten Daschners unter § 32 StGB (Nothilfe) falle, was jedoch das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil zurückgewiesen hatte. Dagegen betont Ipsen, dass Daschner (unabhängig von der strafrechtlichen Frage) im polizeirechtlichen Sinn nicht zur Gewaltandrohung ermächtigt war. Unter dem Eindruck eines möglichen Staatsnotstands und aus öffentlich-rechtlicher Perspektive betont Poscher die universale Menschenwürdegarantie, die letztlich auch impliziert, dass nicht jede moralisch vertretbare Entscheidung rechtlich gedeckt ist. Solche Schwierigkeiten potenzieren sich zwangsläufig, wie Schulz hervorhebt, weil etwa die begriffliche Bestimmung nach UN-Antifolterkonvention, Folter sei die Zufügung erheblicher körperlicher oder seelischer Schmerzen, unscharf sein muss. Was in dem einen Kulturkreis oder zu einem Zeitpunkt als Folter angesehen wird, muss unter anderen Bedingen nicht darunter subsumiert werden. Aufgrund des absoluten Folterverbots plädiert aber auch Schulz für eine strikte Auslegung und spricht sich gegen jede Relativierung aus. Aufschlussreich ist, dass die meisten der juristischen Autoren, obwohl sie zu der Position kommen, Folter könne in manchen Fällen moralisch akzeptabel sein, sich zum Folterverbot bekennen. Eine solche Differenzierung tritt bei den Philosophen weitgehend zurück, wobei sie aus ihren utilitaristisch-ethischen Abwägungen eher rechtspolitische Forderungen ableiten.
Frank Schale (FS)
Dr., wiss. Mitarbeiter, Professur für Politische Theorie und Ideengeschichte, Technische Universität Chemnitz.
Rubrizierung: 5.445.412.32 Empfohlene Zitierweise: Frank Schale, Rezension zu: Wolfgang Lenzen (Hrsg.): Ist Folter erlaubt? Paderborn: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/26964-ist-folter-erlaubt_31467, veröffentlicht am 25.06.2007. Buch-Nr.: 31467 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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