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/ 22.06.2013
Johannes Masing / Joachim Wieland (Hrsg.)

Menschenwürde – Demokratie – Christliche Gerechtigkeit. Tagungsband zum Festlichen Kolloquium aus Anlass des 80. Geburtstags von Ernst-Wolfgang Böckenförde

Berlin: Duncker & Humblot 2011 (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 64); 139 S.; 38,- €; ISBN 978-3-428-13729-9
Die Autoren, die den Juristen Ernst-Wolfgang Böckenförde ehren, konzentrieren sich vor allem auf zwei zentrale Aspekte seines Wirkens: das Würde-Konzept des Grundgesetzes und das Verhältnis von europäischer Integration und demokratischer Legitimation. Christoph Enders verweist auf die zentrale Bedeutung des Würde-Konzeptes, das nicht nur einen radikalen Bruch mit der NS-Vergangenheit markiere, sondern in der Verfassungsrezeption zu einer „materiellen Grundnorm guter Ordnung des Gemeinwesens“ (14) geworden sei. Im Satz von der Menschenwürde sei beispielsweise nach der Rechtsprechung das Demokratieprinzip oder die Gewährleistung eines physischen wie sozio-kulturellen Existenzminimums enthalten. Aber er zeitige auch problematische Effekte. Der neu gefasste Straftatbestand der Volksverhetzung setze eine Friedensstörung voraus, erläutert der Autor. Allein die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts richte sich nach der Intention des Gesetzgebers gegen die Menschwürde und stelle „schon deshalb“ (16) eine Störung des öffentlichen Friedens dar. Derart verflüssigten sich „Festlegungen und Grenzziehungen des Rechts im moralisierenden Licht der Würdenorm“ (17). Diese Tendenz stehe jedoch in einem Widerspruch zur Entwicklung auf europäischer Ebene, wo die Menschenwürde vor allem als Verweisungsbegriff fungiere. Im Hinblick auf eine Vertiefung der EU sieht der Autor darin kein Problem begründet. Durch „eine originäre Verfassungsneugebung“ (20) könne auf den Satz verzichtet werden, der ursprünglich die Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten sichern sollte. Jutta Limbach knüpft mit ihrem Beitrag hieran an. Mit kritischem Blick auf das „rückwärtsgerichtete“ (44) Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts betont sie, dass aus der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG keine Garantie der souveränen Staatlichkeit abzuleiten sei. Im Lissabon-Urteil zähle das Gericht bei der Bundesregierung zu verbleibende Hoheitsrechte auf, womit es einen Katalog formuliere, der aus dem Grundgesetz nicht abzulesen sei. Zuletzt verweist Limbach ebenfalls auf die Möglichkeit einer neuen Verfassung.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 1.32.322.3233.12.22 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Johannes Masing / Joachim Wieland (Hrsg.): Menschenwürde – Demokratie – Christliche Gerechtigkeit. Berlin: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/35015-menschenwuerde--demokratie--christliche-gerechtigkeit_42130, veröffentlicht am 02.08.2012. Buch-Nr.: 42130 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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