/ 04.06.2013
Falco Werkentin
Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression
Berlin: Ch. Links Verlag 1997; 404 S.; 2., überarb. Aufl.; 48,- DM; ISBN 3-86153-150-XDer Autor untersucht die Stellung des Rechts im politischen System der DDR und kann dabei infolge der Wende auf umfangreiche Quellen zurückgreifen: "Die Öffnung der Archive sowie die erstmalige Chance von Opfern dieser Justiz, die nach der Haftentlassung in ihrer Heimat geblieben waren, ohne Angst über ihre Erfahrungen sprechen zu können, machten es möglich, alte Fragen [...] auf radikal erweiterter Quellenbasis neu aufzunehmen und alte Bewertungen zu überprüfen." Die Absicht Werkentins ist es, "hinter die Bühne" zu blicken und "die Entscheidungsstrukturen und Produktionsverfahren dieser Justiz offenzulegen". Dabei richtet er sein Augenmerk "auf die Nutzung gerichtlicher Verfahren für politische Zwecke - auf die Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen und deren Sicherung mit Hilfe rechtlicher Formen" (10). Deshalb sind auch nur diejenigen Verfahren von Interesse, die das Verhältnis von Staat und Bürger betrafen. "An ihnen läßt sich die Qualität moderner politischer Systeme messen." (11 f.) Die Kriterien, so Werkentin, müßten nicht von außen geholt werden. "Seit 1949 trat die DDR als moderner Verfassungsstaat auf. Ihre Verfassungen enthielten Grundrechtskataloge einschließlich der sogenannten justiziellen Grundrechte sowie die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit." (12)
Nach einem ersten allgemeinen Kapitel, in dem er in zusammengefaßter Form einen Überblick über den durch die SED vollzogenen Auf- und Ausbau des Rechts- und Justizsystems bis 1952/53 liefert, zeigt Werkentin an mehreren Fallbeispielen, welche thematisch in sieben Kapiteln zusammengefaßt sind, "das 'DDR-Strafrecht' in Aktion" (13). So stellt er u. a. dar, wie das Strafrecht und die Strafjustiz zur Enteignung des Mittelstandes oder zur Zwangskollektivierung eingesetzt wurden bzw. dazu dienten, den Sinn für das Volkseigentum zu schärfen, und wie Sympathiebekundungen für den Prager Frühling (bzw. Protest gegen dessen Niederschlagung) strafrechtlich verfolgt wurden. Werkentin macht insgesamt deutlich, daß die Gerichte nicht (mehr) unabhängig waren und Prozesse sich zur reinen Farce entwickelten, in denen Richter als bloße Zeremonienmeister vom Politbüro längst beschlossene Urteile fällten, wenn und soweit dies von der politischen Führung als zweckmäßig angesehen wurde.
Detlef Lemke (Le)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 2.313
Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Berlin: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/3504-politische-strafjustiz-in-der-aera-ulbricht_4671, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 4671
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