/ 04.06.2013
Doris Lucke
Recht ohne Geschlecht? Zu einer Rechtssoziologie der Geschlechterverhältnisse
Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft 1996 (Beiträge zur rechtssoziologischen Forschung 9); 213 S.; 58,- DM; ISBN 3-89085-916-XTrotz vielfältiger juristischer Rechtsbereiche, die Frauenanliegen direkt berühren, erweist sich die Rechtswissenschaft - dies zeigen u. a. die halbherzigen und Frauen immer noch benachteiligenden Gesetzesentwürfe und Reformvorhaben - gegenüber der in den progressiven Sozialwissenschaften längst etablierten Kategorie "Geschlecht" als außerordentlich resistent. Wiewohl gesetzgeberische und rechtsreformerische Aktivitäten in den letzten Jahrzehnten unter einem erhöhten Begründungs- und Legitimationsdruck stehen und die Gesetzgeber ebenso wie die Rechtsanwender aus diesem Grund zunehmend auf außerjuristischen wissenschaftlichen Sachverstand angewiesen sind, wird der Soziologie und insbesondere der sozialwissenschaftlichen Frauenforschung weitgehende Rechts- und Gesetzesirrelevanz bescheinigt - dies im Gegensatz zu den naturwissenschaftlich-technischen, den medizinischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen, deren Rat im Rahmen von Fachgutachten oder Expertenanhörungen regelmäßig eingeholt wird.
An den Beispielen der Eherechts- und Scheidungsreform von 1977, den Reformen des Arbeitsförderungsgesetzes sowie des Hinterbliebenenrechts untersucht Lucke exemplarisch, inwieweit soziologische Erkenntnisse und Argumente frauen-, familien- und geschlechterpolitisch relevante Reformen tatsächlich beeinflussen. Mit dem Instrumentarium der neueren Verwendungsforschung kommt die Autorin zu dem Ergebnis, daß - wenn auch hier eine unmittelbare Einwirkung nicht feststellbar ist - die Gesetzgebung und Rechtsprechung dennoch keineswegs in einem "soziologie- und frauenforschungsfreien" Vakuum stattfinden. Deren Ergebnisse und Argumente werden jedoch vielmehr sporadisch und äußerst selektiv aufgegriffen - je nach den Konjunkturen bestimmter Berufs- und Familienideologien und (arbeitsmarkt)politischen Interessen.
Das Buch gliedert sich in sechs inhaltlich zusammenhängende, in sich jedoch abgeschlossene Kapitel, die überwiegend bereits als eigenständige Publikationen vorliegen, für die Buchform noch einmal überarbeitet und/oder ergänzt wurden.
Aus dem Inhalt: I. Zur Rolle der Soziologie in einer verwissenschaftlichten Gesetzgebungskultur; II. Zur gegenwärtigen Bedeutung und den künftigen Perspektiven sozialwissenschaftlicher Frauenforschung in der gesetzgebenden und rechtsprechenden Praxis; III. Zur Verwendung soziologischen Wissens in der Familiengesetzgebung. Das Beispiel der Eherechts- und Scheidungsreform; IV. Zur Unvereinbarkeit weiblicher Lebenswelten mit einer männlichen Rechtswirklichkeit: Gordische Knoten und babylonische Sprachverwirrung; V. Zu den offiziellen Absichten und tatsächlichen Wirkungen "frauenfreundlicher" Gesetze; VI. Zusammenfassung und Ausblick: Anmerkungen zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Versozialwissenschaftlichung der Gesetzgebungsarbeit, zu den Anforderungen an eine gesetzgebungsorientierte Rechtssoziologie und zur Begründung eines "anderen" Rechts der Geschlechterbeziehungen.
Julia Schmidt-Häuer (JSH)
Dr., Referentin im wissenschaftlichen Dienst der SPD-Bürgerschaftsfraktion in Bremen.
Rubrizierung: 2.36
Empfohlene Zitierweise: Julia Schmidt-Häuer, Rezension zu: Doris Lucke: Recht ohne Geschlecht? Pfaffenweiler: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/6187-recht-ohne-geschlecht_8412, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 8412
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Dr., Referentin im wissenschaftlichen Dienst der SPD-Bürgerschaftsfraktion in Bremen.
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