/ 11.06.2013
Silvia Dannenbring
25 Jahre italienischer Regionalstaat. Zur Kompetenzverteilung zwischen Staat und Regionen in Verfassung und Praxis
Berlin: Shaker Verlag 1999 (Berichte aus der Rechtswissenschaft); 291 S.; 89,- DM; ISBN 3-8265-5770-0Rechtswiss. Diss. Berlin; Gutachter: Ch. Tomuschat, M. Kloepfer. - Der italienische Regionalstaat ist eine Zwischenform zwischen Einheits- und Bundesstaat. Die Regionalisierung war bereits in der 1948 in Kraft getretenen Verfassung vorgesehen, wurde aber erst 1977, über 20 Jahre später abgeschlossen. Die leicht lesbare, auch für Nichtjuristen gut verständliche Arbeit gibt zunächst einen historischen Überblick über den Regionalisierungsprozess und bestimmt die verfassungsrechtliche Rolle der Regionen. Danach untersucht die Autorin, wie die Beziehungen zwischen Staat und Regionen tatsächlich ausgestaltet sind, um zu überprüfen, welche Rolle die Regionen im italienischen Staatswesen real einnehmen. Sie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Regionen in der Praxis die in sie gesetzten Hoffnungen der Dezentralisierung nicht erfüllt haben; vielmehr trifft weiterhin der Zentralstaat die wesentlichen politischen Entscheidungen (267). Abschließend diskutiert Dannenbring verschiedene Vorschläge zur Reform des italienischen Regionalstaats.
Inhaltsübersicht: I. Geschichte und Entwicklung des Regionalismus in Italien; II. Das Regionalmodell der italienischen Verfassung; III. Die Kompetenzen der italienischen Regionen mit Normalstatut in der Verfassungspraxis; IV. Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Regionen; V. Die angestrebte Reformierung des Regionalmodells.
Silke Becker (Be)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.61 | 2.21
Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Silvia Dannenbring: 25 Jahre italienischer Regionalstaat. Berlin: 1999, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/11638-25-jahre-italienischer-regionalstaat_13840, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 13840
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Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
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