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Analyse / 23.07.2018

Von Kindesbeinen an. Im Teufelskreis der Armut

Der zum Ende der vergangenen Legislaturperiode vorgestellte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat bei den politisch Verantwortlichen zwar zu einem Nachdenken über die Eindämmung von Armut und sozialer Ungleichheit geführt. Doch von den seinerzeit von der SPD geforderten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ist im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wenig geblieben, schreibt Annett Mängel. Sie zeigt in ihrer Analyse die Ursachen und Folgen von Armut auf und macht deutlich, dass, wer schon als Kind arm ist, kaum Chancen hat, im späteren Leben dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen.

Aktion gegen Kinderarmut2004 Foto Roadrunner Flickr LizenzCC BY ND 2.0Kinderarmut ist kein neues Phänomen wie die Aktion des Deutschen Kinderschutzbundes gegen Kinderarmut in Berlin aus dem Jahr 2004 zeigt. Foto: Roadrunner (flickr, Lizenz: CC BY-ND 2.0)

 

Noch vor seiner Vereidigung wilderte der designierte Gesundheitsminister der rot-schwarzen Koalition Jens Spahn auf anderem Feld und irritierte mit seiner Einschätzung zum Leben mit Hartz IV: Niemand müsse in Deutschland hungern, Hartz IV bedeute keine Armut, denn damit habe „jeder das, was er zum Leben braucht“.1 Wohlfahrtsverbände und Betroffene reagierten mit harscher Kritik und dem Vorschlag, der finanziell gut abgesicherte langjährige Bundestagsabgeordnete und baldige Minister solle doch mal ein „Hartz-IV-Praktikum“ absolvieren. Auch der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner kanzelte die Äußerungen als „völlig daneben“ ab und verwies auf die gravierenden Unterschiede zwischen Arm und Reich. Wer deshalb aber eine andere Armutspolitik der neuen-alten Regierung erwartet, sieht sich beim Blick in den Koalitionsvertrag getäuscht. Zwar hat sich die Regierung die Bekämpfung der Kinderarmut vorgenommen, doch weder wird an den unzulänglichen Harzt-IV-Sätzen gerüttelt noch erhalten Kinder, die von Hartz IV leben, zukünftig zusätzlich Kindergeld. Immerhin an vier kleinen Schrauben hat die Koalition gedreht: So soll der Eigenbeitrag für das schulische Mittagessen für arme Kinder wegfallen, mehr Geld für das sogenannte Schulstarterpaket zur Verfügung gestellt werden und Nachhilfe auch dann finanziert werden, wenn die Versetzung noch nicht gefährdet ist. Und mit der minimalen Erhöhung des Kinderzuschlags wird zumindest verhindert, dass noch mehr Familien in Hartz IV rutschen.

Damit aber endet auch schon die Politik für die am stärksten von Armut Betroffenen: vom Baukindergeld und der geplanten Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro bis zum nächsten Wahljahr haben die Ärmsten nichts. Davon, dass zumindest die SPD die wachsende soziale Ungleichheit endlich wieder ernst nimmt, ist leider nur am Rande etwas zu spüren.

Dabei hoben die Sozialdemokraten zum Ende der vergangenen Legislatur das Thema „Gerechtigkeit“ auf die Agenda: Als der „Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht“ vorgestellt wurde, forderte die Fraktion neben Ganztagsbetreuung in der Kita für alle Kinder auch die Entlastung von Alleinerziehenden und einen Familientarif im Steuerrecht, unabhängig von der Art des Zusammenlebens der Eltern. Auf diese Weise wollte sie Ungleichheit abbauen und setzte dabei zu Recht vor allem auf eine stärkere Unterstützung von Familien. Von all dem ist aber nicht viel geblieben.

Das Nachsehen haben allerdings nach wie vor all jene, die in der Armutsfalle Hartz IV festhängen – während Gutverdiener und Wohlhabende keine Einschnitte zu befürchten haben. Ohne eine gesellschaftliche Umverteilung aber wird man das wachsende Armutsproblem hierzulande nicht bekämpfen können.

Doch während sich die SPD-Bundestagsfraktion das Thema Gerechtigkeit immerhin auf die Fahnen geschrieben hatte, strichen CDU und CSU ihnen missfallende Passagen munter aus dem „Armuts- und Reichtumsbericht“. So war in der ersten Fassung noch explizit von einer „Krise der Repräsentation“ die Rede: „Personen mit geringem Einkommen verzichten auf politische Partizipation, weil sie die Erfahrungen machen, dass sich die Politik in ihren Entscheidungen weniger an ihnen orientiert.“ Es gebe sogar „eine klare Schieflage in den politischen Entscheidungen zulasten der Armen.“2 Dieser dramatische Befund fehlt in der zweiten Fassung – vermutlich auf Veranlassung des Bundeskanzleramts. Und obwohl ursprünglich besonders der Einfluss von Eliten und Vermögenden auf politische Entscheidungen untersucht werden sollte, verschwand auch hier die entscheidende Passage, nämlich zum Einfluss von Lobbygruppen auf politische Entscheidungen.

Die Analyse der bestehenden Verhältnisse wich so „der Apologie des Regierungshandelns“3 , wie der Paritätische Gesamtverband zu Recht moniert. Erheblich relativiert wurde auch die Aussage, dass sich die Ungleichheit negativ auf das wirtschaftliche Wachstum auswirkt: Dieses hätte „fast sechs Prozentpunkte höher ausfallen können“, hätte die Ungleichheit in den vergangenen Jahren nicht in so hohem Maße zugenommen, wie der „Paritätische“ mit Verweis auf die OECD betont.

Die derart geschönte Analyse ist umso fahrlässiger, weil das Problem noch gravierender geworden ist: Die soziale Mobilität nimmt ab4 und die Armutsquote der Bundesrepublik liegt inzwischen bei 15,7 Prozent. Damit hat jeder Siebte weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung: Im Jahr 2015 lag die so ermittelte Armutsschwelle für alleinlebende Personen bei 942 Euro, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 1978 Euro.5 Zugleich sind mehr als eine halbe Million Rentnerinnen und Rentner von Grundsicherung im Alter abhängig, mehr als je zuvor und mit steigender Tendenz. Besonders von Armut betroffen sind Alleinerziehende und deren Kinder.6 Die Folgen von Armut sind dramatisch: Frauen im untersten Fünftel der Gesellschaft haben eine um acht Jahre geringere Lebenserwartung als Frauen im obersten Fünftel, bei Männern liegt die Differenz sogar bei elf Jahren.7

Der Hauptgrund für Armut ist – neben Arbeitslosigkeit – das niedrige Einkommen infolge prekärer Arbeitsverhältnisse. Deshalb müssen auf dem Arbeitsmarkt endlich Standards durchgesetzt werden, die es den Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit auch zu leben. Bei der letzten Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro pro Stunde kann davon nicht die Rede sein.8 Damit eine Familie zu ernähren, ist völlig ausgeschlossen, von der Hoffnung auf eine auskömmliche Rente ganz zu schweigen. Will der Staat nicht dauerhaft – und noch dazu unzureichend – schlechte Arbeitsbedingungen subventionieren, durch aufstockende Hartz-IV-Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschläge, dann muss er sich für „gute Arbeit“
stark machen. Wird der fatale Trend zu immer mehr prekärer Beschäftigung – von der Paketbotin bis zum Altenpfleger – dagegen nicht endlich umgekehrt, wird der gesellschaftliche Zusammenhalt noch weiter erodieren.

Die große Kluft zwischen Kindern

Besonders gravierend wirkt sich Armut auf das Leben von Kindern aus. Bei ihnen beginnt ein wahrer Teufelskreis: Kinderarmut erhöht das Risiko von Einkommensarmut und damit auch von Altersarmut. Deshalb ist es besonders dringend geboten, hier wirksam gegenzusteuern. Inzwischen lebt fast jedes fünfte Kind in einkommensarmen Haushalten, jedes siebte Kind sogar von Hartz IV. Für Letztere stehen nach den jüngsten Erhöhungen zum Januar 2017 lediglich zwischen 237 und 311 Euro pro Monat zur Verfügung: für Essen, Bildung und Freizeit. Eine ausgewogene Ernährung und eine auch nur minimale gesellschaftliche Teilhabe sind davon kaum möglich. Die Posten für Schreibwaren, Zeichenmaterial und Hobbykurse sind bei der Berechnung sogar gestrichen worden – unter Verweis auf das Bundesteilhabegesetz. Doch weil dessen Angebot nicht ausreichend kommuniziert und vor allem der bürokratische Aufwand zu hoch ist, machen viel zu wenige tatsächlich Gebrauch davon.

Der Paritätische Gesamtverband moniert deshalb zu Recht, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder „wissenschaftlich nicht belastbar und realitätsfern“ sind, und fordert eine Anhebung um 29 Prozent sowie eine nachvollziehbare Neuberechnung.9 Darüber hinaus macht er sich gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden, den Grünen und der Linkspartei für eine allgemeine Kindergrundsicherung stark.

Tatsächlich beeinflusst das Aufwachsen in Armut die Lebensrealität und die Zukunftschancen von Kindern ganz massiv. Sie wohnen oft unter beengten Verhältnissen und damit ohne einen ruhigen Platz, um Hausaufgaben zu erledigen. Ein Viertel der armen Kinder bekommt teilweise oder sogar häufig nicht ausreichend beziehungsweise zu wenig gesundes Essen. Der permanente Mangel verschlechtert das Familienklima. Und auch die sozialen Netzwerke sind kleiner, denn die Kinder nehmen weniger Freizeitangebote – ob Musikschulen oder Fußballvereine – wahr. Viele arme Kinder entwickeln daher ein geringeres Selbstwertgefühl, nicht zuletzt aufgrund fehlender sozialer Wertschätzung. So starten sie mit ungünstigeren Voraussetzungen in die Schule und werden dort selbst bei gleichen Leistungen schlechter bewertet als Kinder aus wohlhabenden Haushalten.10

Jede neue Bildungsstudie attestiert Deutschland eine im Vergleich zu anderen Ländern besondere Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft – und dennoch hat sich daran noch immer nichts geändert. Vielmehr verfestigen sich die Unterschiede zwischen armen und nichtarmen Kindern schon früh. Vielerorts ist die Möglichkeit, eine Kita zu besuchen, an eine sogenannte Bedarfsprüfung gekoppelt – das will nach der Linkspartei nun auch die SPD endlich ändern. Bislang nämlich können nur jene Kinder den ganzen Tag in die Kita gehen, deren Eltern auch Vollzeit arbeiten. Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen oder deren Eltern eine Teilzeitstelle haben, können dagegen nur einen halben Tag in der Kita verbringen. Diese absurde Regelung ist besonders für jene Kinder von Nachteil, die von Spiel und Sport mit anderen, vom Basteln und Vorlesen besonders profitieren würden, weil ihnen zu Hause zu wenige Angebote gemacht werden.

Auch die grassierende Wohnungsnot in vielen Großstädten und die damit verbundene Verdrängung von Haushalten mit geringem Einkommen aus den Innenstädten spielt hier eine fatale Rolle. Denn die zunehmende Segregation in einkommenshomogene Wohnviertel verschärft die Kluft zwischen den Bildungschancen. Vor allem Kinder mit nichtdeutscher Herkunft profitieren von sprachlich durchmischten Kitagruppen, da sie so schon in jungen Jahren die deutsche Sprache erlernen.

Zudem benötigen die Kitas ausreichend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, von denen es derzeit viel zu wenige gibt. Der „Erziehermarkt“ ist leergefegt – und in den kommenden Jahren stehen viele Renteneintritte an. Um dem gesetzlich zugesicherten Anspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr wirklich gerecht zu werden, muss daher in den kommenden Jahren massiv investiert werden: Mehr Erzieherinnen und Erzieher müssen ausgebildet, sinnvolle Strategien für die Weiterbildung von Quereinsteigern erarbeitet und diese so in die Kitas eingebunden werden, dass sie auch tatsächlich eine Hilfe und keine Belastung für die dortigen Erzieherinnen und Erzieher sind.11

Umverteilung ist nötig

Dafür aber wird eine Menge Geld benötigt. Doch eines steht fest: Eine gute Bildung unserer Kinder ist die beste Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Solange dies nicht durch die dringend gebotene stärkere steuerliche Belastung von hohen Einkommen und Vermögen geschieht, sollten – angesichts des enormen Bedarfs an Kitaplätzen und Erziehern – allerdings auch nicht die Kitagebühren gänzlich für alle abgeschafft werden, wie es die Koalition nun beschlossen hat. Wer tatsächlich „die Zugangshürden“ für Kinder von Geringverdienern und Hartz-IV-Beziehern abbauen will, sollte sich vielmehr für bundesweit gleiche Regelungen und sinnvoll gestaffelte Gebühren einsetzen, um auf diese Weise die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen zu entlasten. Denn derzeit fallen Kitagebühren bundesweit höchst unterschiedlich aus: So gibt es Gemeinden, in denen ein Kitaplatz einkommensunabhängig mehr als 600 Euro im Monat kostet – die Trennung von armen und reichen Kindern ist hier programmiert.

Für die einen ist die Kita unerschwinglich. Die anderen hingegen, die in der Lage sind, solche Summen zu begleichen, können einen Großteil davon vom zu versteuernden Einkommen abziehen lassen. Zugleich erfahren sie über den Kinderfreibetrag bereits eine höhere Zuwendung vom Staat als Durchschnitts- und Geringverdiener. Denn bei gutverdienenden Eltern lässt der sogenannte Kinderfreibetrag wegen der progressiv steigenden Steuersätze die Steuerlast in einem höheren Maße sinken, als weniger gut verdienende Eltern Kindergeld erhalten.12 Kurzum: Für Kinder, deren Eltern sowieso viel Geld für Bildung ausgeben können, gibt der Staat noch extra was obendrauf. Dabei müssen einkommensschwache Haushalte ohnehin einen viel größeren Anteil ihres Haushaltseinkommens für Bildungsausgaben aufwenden. Die Konsequenz: Während in den untersten Einkommensgruppen nur knapp 30 Prozent der Familien für sogenannte nonformale Bildung jenseits von Kita und Schule Geld ausgeben – also für Musikschulen oder Sportvereine –, sind es in den obersten Einkommensgruppen 80 Prozent.13

Um die Kluft zwischen armen und wohlhabenden Kindern zu verkleinern, sind deshalb vor allem drei Dinge erforderlich: Erstens müssen die derzeitigen Haushaltsüberschüsse von Bund und Ländern dringend in gute Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen investiert werden – notfalls auch der vergötzten schwarzen Null zum Trotz.

Zweitens müssen Familien zielgenauer unterstützt werden – vor allem jene, die Hartz IV beziehen. Die SPD-Idee, das Kindergeld je nach Einkommen zu staffeln und den Kinderzuschlag für Geringverdiener gleich mit auszuzahlen, entbehrt zudem nicht eines gewissen Charmes. Sichergestellt werden muss dann jedoch, dass es nicht die Durchschnittsverdiener sind, die dabei verlieren.

Drittens muss deshalb endlich eine Steuerreform angepackt werden. Den Anfang machen sollte dabei die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf den Stand zu Helmut Kohls Zeiten, also von jetzt 42 auf 53 Prozent – damit hohe Einkommen und Vermögen endlich wieder einen höheren Beitrag für mehr Chancengleichheit unserer Kinder leisten können. Nur so kann der wachsenden Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich wirksam begegnet werden.

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1 Vgl. Jens Spahn kritisiert die Debatte um die Essener Tafel, www.waz.de, 10.3.2018.
2 Erste Fassung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts, S. 172.
3 Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V. zum Entwurf eines 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, 4.1.2017.
4 Dorothee Spannagel, Soziale Mobilität nimmt weiter ab. WSI-Verteilungsbericht 2016, WSI-Report 31, 10/2016.
5 Das sogenannte Medianeinkommen steht genau in der Mitte aller nach Größe sortierten Einkommen: Bei drei betrachteten Einkommen von 500, 2.000 und 10.000 Euro läge das Medianeinkommen bei 2.000 Euro, das Durchschnittseinkommen hingegen bei 4.166 Euro.
6 Anne Lenze und Antje Funke (Bertelsmann-Stiftung), Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf, Gütersloh 2016.
7Fred-Jürgen Beier, Armut kann tödlich sein, in: „der Freitag“, 10.10.2016.
8Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen, ab 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde.
9 Vgl. Der Paritätische Gesamtverband, Expertise: Regelsätze 2017. Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium Arbeit und Soziales und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, Berlin 2016, S. 19.
10 Vgl. Claudia Laubstein, Gerda Holz und Nadine Seddig (Bertelsmann-Stiftung), Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche. Erkenntnisse aus empirischen Studien in Deutschland, Gütersloh 2016, insbesondere S. 13 und S. 56.
11 Anfang Januar 2017 gaben die Berliner und die Bremer Bildungssenatorinnen, Sandra Scheeres und Claudia Bogedan, bekannt, den Erzieherberuf zum Mangelberuf erklären zu lassen. Dann wären Fördermaßnahmen besser finanzierbar und die Einstellung ausländischer Fachkräfte würde erleichtert. Die GEW unterstützt den Vorstoß.
12 Weil das „Existenzminimum“ steuerfrei sein muss, werden pro Kind 7.356 Euro jährlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob für die Steuerzahler der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Bis zu einem Haushaltseinkommen in Höhe von 46.000 Euro ist die Kindergeldsumme bei einem Kind höher, als es die Steuerersparnis wäre. Bei einem Haushaltseinkommen in Höhe von 100.000 Euro liegt die Steuerersparnis schon knapp 1.000 Euro darüber, bei zwei Kindern beträgt sie sogar 1879 Euro mehr, als wenn es Kindergeld gäbe. (Eigene Berechnung nach aktueller Splittingtabelle.)
13 Vgl. Carsten Schröder, C. Katharina Spieß und Johanna Storck, Private Bildungsausgaben für Kinder. Einkommensschwache Familien sind relativ stärker belastet, „DIW-Wochenbericht“, 8/2015, S. 166.

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Bei dieser Analyse handelt es sich um eine überarbeitete, aktualisierte Fassung der Erstveröffentlichung in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 2/2017: 9-12;
https://www.blaetter.de/


Bildnachweis: Foto: Roadrunner (flickr, Lizenz: CC BY-ND 2.0, https://www.flickr.com/photos/roadrunner38124/2189685221/in/photolist-4kuH8t-4kyKi9-9ZLPze-9VLPTv-9ZPFTL-PSS7rb-9ZPFw5-9ZPFnC-9ZPFFN-9ZLPoR-9ZLPCe-873MGN-9VPEpE-ac364o-ahpo8S-9VPEuo-9VLPWp-abZdTB-akDn9R-abZdUD-25H366F-9ZLPra-86ZAaD-ahmBxH-6STHhV-873M3h-ahmBAP-9ZLPdc-ahpod5-akGbvW-abZdXT-6hyt5w-ac363b-abZdVa-9VLPUx-271Eid1-25H39oc-Pd633j-4sakbD-86ZApv-9VxBtL-TBNARp-Pd5Zvf-wdynPo-n4Fxh-wdGDHT-wf15j6-wdA5F1-26pQYjg-wubPh3/)

 

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