Wohnungleichheit. Ökonomisch und sozial hochproblematisch, aber politisch unterbelichtet
Nirgendwo versagt das kapitalistische Wirtschaftssystem so eklatant wie bei der Wohnungsversorgung, schreibt Christoph Butterwegge. Er blickt auf die vergangenen Jahrzehnte der Wohnungspolitik in Deutschland zurück. Demnach habe sich der Markt als unfähig erwiesen, eine adäquate Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Diese müsse daher als öffentliche Aufgabe begriffen werden. Die teilweise geradezu skandalösen Zustände auf dem Mietwohnungsmarkt sollten Anlass sein, über eine grundlegende Wende in der Wohnungspolitik nachzudenken.
Wenn eine Gesellschaft materiell und kulturell auseinanderdriftet, gehört ihr sozialräumlicher Zerfall zu den brisantesten Folgen. Denn die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich schlägt sich bisweilen sehr krass in der Raum-, Stadt- und Regionalstruktur nieder. Da sich die sozioökonomische Ungleichheit keineswegs darauf beschränkt, dass die Gesellschaftsmitglieder unterschiedlich viel besitzen oder unterschiedlich hohe Einkommen haben, sondern fast in sämtlichen Lebensbereichen deutliche Spuren hinterlässt, ist auch das Wohnen betroffen – heute vielleicht die Soziale Frage in Deutschland schlechthin. Obwohl für Millionen Menschen von existenzieller Bedeutung, ist Wohnungleichheit politisch und regierungspraktisch immer noch unterbelichtet.
Ursachen der wachsenden Ungleichheit im Wohnbereich
Die gegenwärtige Wohnungsmisere und der „Mietenwahnsinn“ sind ebenso wenig vom Himmel gefallen wie prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne, vielmehr primär Entwicklungstendenzen im Übergang zum Finanzmarktkapitalismus der Gegenwart geschuldet. Da viele Kapitalanleger nach der globalen Finanz-, Weltwirtschafts- und europäischen Währungskrise weitere Bankpleiten und Börsenzusammenbrüche fürchteten, wurde „Betongold“ immer beliebter. Da sich das Immobilieneigentum bei den Hochvermögenden konzentriert, haben die Wertsteigerungen bei Häusern und Wohnungen erheblich zur Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich beigetragen.
Aber auch politische beziehungsweise parlamentarische Entscheidungen zugunsten von Kapitaleigentümern, Immobilienkonzernen und Großinvestoren haben eine Schlüsselrolle gespielt. So schafften CDU, CSU und FDP zum 1. Januar 1990 das Wohngemeinnützigkeitsgesetz ab. Damit hatte der Staat zum Beispiel genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften bis Ende der 1980er-Jahre bestimmte Steuervorteile (Befreiungen von der Körperschaft-, Grunderwerbs-, Gewerbe- und Vermögensteuer sowie Ermäßigungen bei der Grundsteuer) gewährt, sie dafür jedoch zur Beschränkung auf eine Kostenmiete und zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen verpflichtet. Vorher preisgebundene Wohnungsbestände gelangten daraufhin auf einen Immobilienmarkt, wo es den maßgeblichen Akteuren in erster Linie um hohe Renditen ging.
Mit vier Finanzmarktförderungsgesetzen schufen unterschiedlich zusammengesetzte Bundesregierungen seit 1990 im Rahmen der neoliberalen Hegemonie ein günstiges Investitionsklima und ein ideales Betätigungsfeld für (institutionelle) Kapitalanleger nicht zuletzt im Bereich der Immobilien. Mietwohnungen, die eine Mehrheit der Bevölkerung benötigt, um menschenwürdig leben zu können, werden seither mit der Folge als Waren ge- und als Spekulationsobjekte behandelt, sodass sich Menschen mit zu geringem Einkommen auf dem entsprechenden Markt nicht behaupten können.
Die rot-grüne Koalition unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder befreite Gewinne von Kapitalgesellschaften, die aus dem Verkauf von Tochterfirmen und Aktienpaketen anderer Kapitalgesellschaften resultierten, kurz nach der Jahrtausendwende von der Körperschaftsteuer – eines der größten Steuergeschenke an die Unternehmen überhaupt. Zudem schufen die rot-grüne und die erste Große Koalition unter Angela Merkel die rechtlichen Voraussetzungen für neue Geschäftsmodelle, welche auf dem Wohnungsmarkt zu „Mietmonopoly“ führten. Seit dem 1. Januar 2004 sind auch in Deutschland die in den USA kurz nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Hedgefonds, seit dem 1. Januar 2007 auch die sogenannten REITs (Real Estate Investment Trusts) gesetzlich zugelassen, die in den USA bereits 1960 eingeführt wurden. Dabei handelt es sich um steuerbegünstigte Immobilien-Aktiengesellschaften, durch deren Geschäftsmodell sich der Privatisierungsdruck auf öffentliche Wohnungsbestände weiter erhöhte. Erleichtert wurden fragwürdige Immobiliengeschäfte auch durch die Möglichkeit von Share Deals, bei denen pro forma gar keine Wohnungen, sondern Unternehmensanteile verkauft werden, sodass für die neuen Eigentümer keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Der Bund, aber auch viele Länder und Kommunen haben, dem neoliberalen Zeitgeist gehorchend, teilweise ihren gesamten Wohnungsbestand – häufig übrigens zu Schleuderpreisen – an US-amerikanische Investmentgesellschaften, internationale Finanzinvestoren und börsennotierte Immobilienkonzerne verkauft. Auf diese Weise beraubten sich die Gemeinden selbst der Möglichkeit einer zielgerichteten Stadtentwicklungspolitik und vor allem, die Wohnungsversorgung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen zu sichern. Kapitalorganisationen wie BlackRock & Co. trugen als Eigentümer und Vermieter großer Wohnungskomplexe maßgeblich zur Mietenexplosion in deutschen Städten bei. Nicht die Wohnungsmärkte sind also implodiert, sondern Konzerne – durch politische Weichenstellungen dazu motiviert – auf diesen lukrativen Wirtschaftssektor expandiert. Finanzinvestoren haben fortan besonders gern mit Immobilien spekuliert und diesen für die ganze Bevölkerung zentralen Lebensbereich noch stärker ihrer Profitlogik unterworfen. Parallel dazu wurde das Mietrecht mehrfach liberalisiert und der in Deutschland für Vermieter traditionell relativ strenge Kündigungsschutz gelockert.
Während die profitorientierte Immobilienbranche in Deutschland wie nie zuvor boomt, leidet der Soziale Wohnungsbau unter einer politisch herbeigeführten Schwindsucht. Auf der Grundlage des zu Beginn der 1950er-Jahre im Bundestag einstimmig verabschiedeten Ersten Wohnungsbaugesetzes war der subventionierte Mietwohnungsbau regelrecht zu einem Markenzeichen des westdeutschen Sozialstaates und der Bundesrepublik geworden. Damit versuchten die CDU-geführten Regierungen nach dem Zweiten Weltkrieg, einerseits bezahlbaren Wohnraum für Millionen Menschen zu schaffen, die entweder der Mittelschicht angehörten oder in sie aufsteigen wollten, und andererseits den Immobilienbesitz privater Bauherren durch zinslose oder zinsgünstige Hypothekendarlehen und eine Befristung der Sozialbindung vermieteter Wohnungen zu fördern.
Gegenmaßnahmen von der Bodenreform über Mietpreisbremsen bis zum öffentlichen Wohnungsbau
Ohne eine grundlegende Kurskorrektur in der Raumordnungs-, Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik wird die Ungleichheit auf diesem Gebiet weiter zunehmen. Das im Baugesetzbuch verankerte Politikfeld der „sozialen Stadtentwicklung“ gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil die sich immer deutlicher in Elends- und Luxusquartiere spaltenden Großstädte der Bundesrepublik den gesellschaftlichen Polarisierungsprozess zeitnah widerspiegeln.
Hans-Jochen Vogel, sozialdemokratischer Münchner Oberbürgermeister von 1960 bis 1972 sowie Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau von 1972 bis 1974, hat bis zu seinem Tod im Juli 2020 eine Kommunalisierung des Bodens und die Überführung wohnbaurelevanter Grundstücke in Gemeindeeigentum befürwortet. Eine kommunale Bodenbevorratungspolitik, wie sie Ulm seit mehr als 100 Jahren betreibt, sorgt dafür, dass die Stadt über genug Grundstücke verfügt. Zu einer neuen und gerechten Bodenordnung gehört, dass eine Gemeinde wohnungsrelevantes Eigentum nicht mehr an Privatleute verkauft, sondern bloß noch in Erbpacht vergibt. Mit einem Planungswertausgleich oder einer Bodenwertzuwachssteuer könnte man die Spekulation mit Grundstücken weniger lukrativ machen und leistungslose Gewinne abschöpfen. Durch erweiterte Satzungsbefugnisse würden die Kommunen in die Lage versetzt, die Stadtentwicklung effektiver im Sinne des Gemeinwohls mitzugestalten.
Stadtentwicklungspolitik darf nicht an den Kapitalverwertungsinteressen von (Groß-)Investoren, sondern muss vielmehr an den Bedürfnissen der (potenziellen) Bewohner*innen von Stadtteilen orientiert sein. Ertragserwartungen von Finanzinvestoren und Wohnbedürfnisse von Mieter*innen sind weitgehend unvereinbar. Nirgendwo versagt das kapitalistische Wirtschaftssystem so eklatant wie bei der Wohnungsversorgung. Da sich der Markt als unfähig erwiesen hat, eine adäquate Wohnungsversorgung für alle Bevölkerungsschichten sicherzustellen, muss sie als öffentliche Aufgabe begriffen und vom Staat aus Gründen der sozialen Verantwortung für seine Bürger*innen gewährleistet werden, damit niemand wegen seines geringen Vermögens und seines zu niedrigen Einkommens auf der Strecke bleibt.
Die teilweise geradezu skandalösen Zustände auf dem Mietwohnungsmarkt sollten Anlass sein, über eine grundlegende Wende in der Wohnungspolitik nachzudenken. Da sich Räumungsklagen, Zwangsräumungen und Wohnungsnotfälle mehren, ist die Verankerung eines Grundrechts auf Wohnraum in unserer Verfassung überfällig, für das der spätere Außenminister und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Beginn der 1990er-Jahre in seiner juristischen Dissertation „Das polizeiliche Regime in den Randzonen sozialer Sicherung. Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung über Tradition und Perspektiven zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit“ plädiert hat. Staat und Behörden müssten, forderte Steinmeier damals, per Grundgesetzauftrag „zum Bau und Erhalt preisgünstigen Wohnraums für breite Bevölkerungskreise“ verpflichtet werden, und es dürfe, so Steinmeier weiter, keine Wohnung zum Beispiel wegen aufgelaufener Mietschulden geräumt werden, bevor nicht „zumutbarer Ersatzwohnraum“ zur Verfügung stehe.
Mit einer halbherzigen Mietpreisbremse für Teilwohnungsmärkte, die CDU, CSU und SPD zum 1. Juni 2015 eingeführt, aufgrund unbefriedigender Erfahrungen mit diesem Instrument zweimal „nachgeschärft“ und gleichzeitig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert haben, ist das Problem des Wohnungsmangels für Einkommensschwache nicht zu lösen. Letztlich resultiert es aus dem Finanzmarktkapitalismus, dessen Hauptakteure das Immobiliengeschäft erobert haben, als man fast überall städtische Wohnungsbaugesellschaften privatisierte und an so berüchtigte „Heuschrecken“ wie die US-amerikanischen Private-Equity-Firmen beziehungweise Hedgefonds wie Blackstone, Cerberus oder Fortress riesige kommunale Wohnungsbestände verkaufte, die für sie attraktive Spekulationsobjekte darstellten. Vormals preisgünstige Mietwohnungen wurden teilweise systematisch heruntergewirtschaftet, saniert und in teure Eigentumswohnungen umgewandelt, die vorherigen ärmeren „Bewohner*innen“ aus ihren Vierteln der Metropolen ohne Rücksicht auf soziale Belange verdrängt.
Wohngeld hilft als Maßnahme der Subjektförderung letztlich weniger den bedürftigen Familien als vielmehr den Eigentümer*innenn jener Häuser, in denen sie zur Miete leben, und ist daher eine staatliche Fehlsubvention. Dass sich die Bundesregierung von einer Erhöhung des Wohngeldes, einer Anhebung der Miethöchstgrenzen und der Freibeträge ab 1. Januar 2020 sowie seiner Dynamisierung zum 1. Januar 2022 eine spürbare Verringerung der Armut verspricht, dokumentiert ihre Unfähigkeit, das Problem an der Wurzel zu fassen, also seine strukturellen Ursachen zu bekämpfen. Wenngleich die sogenannte Objektförderung wirkungsvoller ist, wurde der soziale Mietwohnungsbau seit den 1980er-Jahren immer stärker eingeschränkt.
Mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform hat sich der Bund aus diesem Bereich zurückgezogen. Zwar wurden die den Ländern für eine Übergangszeit zugesagten Kompensationsmittel im Gefolge der sogenannten Flüchtlingskrise 2015/16 schrittweise mehr als verdoppelt. Dadurch war aber nicht zu verhindern, dass erheblich mehr Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegbindung herausfielen als neue hinzukamen. In einzelnen deutschen Großstädten haben rund die Hälfte der Mieter*innen einen Wohnberechtigungsschein, ohne dass auch nur annähernd gleich viele mietpreisgebundene Wohnungen zur Verfügung stünden.
Umstritten ist, ob es sinnvoll wäre, die seinerzeit getroffene Fehlentscheidung zu revidieren und die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau wieder beim Bund zu konzentrieren. Zweckmäßiger als eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus in der überkommenen Form wären ohnehin die Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus, sinnvollerweise ergänzt durch eine soziale Mietpreisgestaltung, sowie eine Wiederherstellung der Wohnungsgemeinnützigkeit, um die Aktivitäten genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsbaugesellschaften staatlicherseits zu stimulieren. Damit deutsche Kommunen dem Vorbild der österreichischen Hauptstadt („Rotes Wien“) nacheifern und durch eigene Bautätigkeit mehr Wohnungen für sozial Benachteiligte schaffen und gleichzeitig den städtischen Wohnungsmarkt im Sinne aller Mieter/innen beeinflussen können, müssen Bund und Länder sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell stärker unterstützen.
Literatur
Butterwegge, Christoph (2020): Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland, 2. Aufl. Weinheim/Basel: Beltz Juventa
Butterwegge, Christoph (2020): Ungleichheit in der Klassengesellschaft, Köln: PapyRossa
Emunds, Bernhard / Czingon, Claudia / Wolff, Michael (Hg.) (2020): Stadtluft macht reich/arm. Stadtentwicklung, soziale Ungleichheit und Raumgerechtigkeit, Marburg: Metropolis-Verlag
Hentschel, Armin / Lohauß, Peter (2019): Wohnungsmärkte und Wohnungspolitik. Beiträge zur Kritik des Immobiliensektors, Marburg: Metropolis-Verlag
Holm, Andrej (2014): Mietenwahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert, München: Knaur
Hubeli, Ernst (2020): Die neue Krise der Städte. Zur Wohnungsfrage im 21. Jahrhundert, Zürich: Rotpunktverlag
Metzger, Philipp P. (2020): Die Finanzialisierung der deutschen Ökonomie am Beispiel des Wohnungsmarktes, Münster: Westfälisches Dampfboot
Schönig, Barbara / Vollmer, Lisa (Hg.) (2020): Wohnungsfragen ohne Ende. Ressourcen für eine soziale Wohnraumversorgung, Bielefeld: transcript
Vogel, Hans-Jochen (2019): Mehr Gerechtigkeit!, Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird auch Wohnen wieder bezahlbar, 2. Aufl. Freiburg im Breisgau: Herder
______________________
Der Text basiert auf: Christoph Butterwegge, „Ungleichheit in der Klassengesellschaft“, Köln, PapyRossa Verlag. Das Buch ist kürzlich erschienen.
Fotonachweis: Rasande Tyskar / Flickr, Lizenz: CC BY-NC 2.0
Demokratie und Frieden
Lektüre
Christoph Butterwegge
Ungleichheit in der Klassengesellschaft
Köln, PapyRossa Verlag
Sozioökonomische Ungleichheit beschränkt sich nicht auf die asymmetrische Verteilung von Einkommen und Vermögen, sondern erstreckt sich auf fast alle Lebensbereiche. Christoph Butterwegge beschäftigt sich mit ihren aktuellen Erscheinungsformen, wobei neben Bildung und Wohnen die Gesundheit im Vordergrund steht.
Standpunkt
Arm, abgehängt und ausgegrenzt in einem reichen Land. Folgen verzerrter Wahrnehmungen
Jahrzehntelang war „Armut“ ein Tabubegriff in der Bundesrepublik. Wenn überhaupt von sozialen Problemen die Rede war, dann nach spektakulären Ereignissen und tragischen Einzelschicksalen. Ansonsten wurde Armut in Deutschland als Randerscheinung verharmlost, ideologisch verschleiert und aus der Öffentlichkeit verdrängt, schreibt Christoph Butterwegge. In solchen verzerrten Wahrnehmungen sieht er die Ursache dafür, dass sich die soziale Ungleichheit immer weiter manifestieren konnte.
weiterlesen
Digirama
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin e.V. (DIW Berlin)
Evaluierung der Mietpreisbremse. Endbericht
Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungenzur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse).
Studie im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Stephan Junker
Wohnverhältnisse in Deutschland. Mietbelastung, soziale Ungleichheit und Armut
Kurzgutachten im Auftrag des Sozialverband Deutschland e. V.
Lohnt sich sozialer Wohnungsbau?
Hochschule Coburg untersucht Wert von Sozialwohnungen
Für eine wirklich soziale Wohnungspolitik
Wissenschaftler_innen fordern Schutz der Bestandsmieten,
Gemeinnützigkeit und Demokratisierung
Sub\urban Zeitschrift für kritische Stadtforschung 6/2018
Aus der Annotierten Bibliografie
zum Thema
Armut im Wohlstand
Lektüre
Christoph Butterwegge
Ungleichheit in der Klassengesellschaft
Köln, PapyRossa Verlag
Sozioökonomische Ungleichheit beschränkt sich nicht auf die asymmetrische Verteilung von Einkommen und Vermögen, sondern erstreckt sich auf fast alle Lebensbereiche. Christoph Butterwegge beschäftigt sich mit ihren aktuellen Erscheinungsformen, wobei neben Bildung und Wohnen die Gesundheit im Vordergrund steht.
Standpunkt
Arm, abgehängt und ausgegrenzt in einem reichen Land. Folgen verzerrter Wahrnehmungen
Jahrzehntelang war „Armut“ ein Tabubegriff in der Bundesrepublik. Wenn überhaupt von sozialen Problemen die Rede war, dann nach spektakulären Ereignissen und tragischen Einzelschicksalen. Ansonsten wurde Armut in Deutschland als Randerscheinung verharmlost, ideologisch verschleiert und aus der Öffentlichkeit verdrängt, schreibt Christoph Butterwegge. In solchen verzerrten Wahrnehmungen sieht er die Ursache dafür, dass sich die soziale Ungleichheit immer weiter manifestieren konnte.
weiterlesen
Digirama
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin e.V. (DIW Berlin)
Evaluierung der Mietpreisbremse. Endbericht
Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungenzur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse).
Studie im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Stephan Junker
Wohnverhältnisse in Deutschland. Mietbelastung, soziale Ungleichheit und Armut
Kurzgutachten im Auftrag des Sozialverband Deutschland e. V.
Lohnt sich sozialer Wohnungsbau?
Hochschule Coburg untersucht Wert von Sozialwohnungen
Für eine wirklich soziale Wohnungspolitik
Wissenschaftler_innen fordern Schutz der Bestandsmieten,
Gemeinnützigkeit und Demokratisierung
Sub\urban Zeitschrift für kritische Stadtforschung 6/2018