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/ 03.06.2013
Henning Moelle

Der Verfassungsbeschluß nach Artikel 146 Grundgesetz

Paderborn u. a.: Ferdinand Schöningh 1995 (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 76); 244 S.; 38,- DM; ISBN 3-506-73377-X
Rechtswiss. Diss. Passau; Erstgutachter: H. Bethge. - Anläßlich der deutschen Wiedervereinigung standen die Befürworter der Beitrittslösung nach Art. 23 II des Grundgesetzes denjenigen gegenüber, die für die Wiedervereinigung "im Wege des Beschlusses einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nach Art. 146 GG" (16) plädierten. Die Entscheidung fiel zugunsten des Beitrittsverfahrens. Art. 146 wurde in Art. 4, Ziffer 6 des Einigungsvertrages ergänzt und lautet danach: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Der zitierte Artikel blieb weiterhin in der Diskussion, zumal laut Einigungsvertrag die "gesetzgebenden Körperschaften" aufgefordert wurden, sich mit einer möglichen Anwendung zu befassen. Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat sprach in ihrem Abschlußbericht diesbezüglich keine Empfehlung aus und auch in dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes war von einer Anwendung des Artikels zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Rede. Dennoch: Das Thema war zwischen den Parteien nicht unumstritten und der Autor ist der Meinung, daß sich die Frage "in Zukunft" (20) wieder stellen könnte. Zur Klärung dieser Problematik untersucht Moelle die rechtliche Bedeutung des Verfassungsbeschlusses nach Art. 146 GG. Abschließend empfiehlt er, von Art. 146 GG "besser früher als später Gebrauch" zu machen, "um den [...] diagnostizierten gegenwärtigen Verfassungskonsens für eine 'Bestätigung des Grundgesetzes' durch einen Neubeschluß als 'Verfassung' auszunutzen" (228). Inhaltsübersicht: Erster Teil: Verfassungsgebung und verfassungsgebende Gewalt nach dem Grundgesetz bis zur Neufassung des Art. 146 GG: 1. Die Beschreibung der vefassungsgebenden Gewalt in der alten Präambel des Grundgesetzes; 2. Die Verfassungsgebung nach Art. 146 GG a. F. Zweiter Teil: Der Verfassungsbeschluß nach Art. 146 GG n. F.: 1. Das Verfahren bei der Neufassung des Art. 146 GG; 2. Zur Auslegung des Art. 146 GG n. F. Dritter Teil: Die Perpetuierung des Ablösevorbehaltes im Grundgesetz des wiedervereinten Deutschlands: 1. Die Unzulässigkeit der Neuschöpfung eines Ablösevorbehaltes und die möglichen Folgen für die Interpretation des Art. 146 GG; 2. Das Verhältnis von Art. 23 Satz 2 GG a. F. und Art 146 GG a. F. nach der Konzeption des Grundgesetzes; 3. Die These vom Obsoletwerden des Art. 146 GG a. F. durch nachträgliche Bestätigung des Grundgesetzes. Vierter Teil: Die Anwendung des Art. 146 GG: 1. Die Geltungsdauer des Art. 146 GG; 2. Das Verfahren für die Inanspruchnahme des Ablösevorbehaltes.
Sabine Steppat (Ste)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.322.321 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Henning Moelle: Der Verfassungsbeschluß nach Artikel 146 Grundgesetz Paderborn u. a.: 1995, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/2264-der-verfassungsbeschluss-nach-artikel-146-grundgesetz_2772, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 2772 Rezension drucken
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