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/ 03.06.2013
Helmut Martin

Staatliche Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz

Berlin: Duncker & Humblot 1995 (Beiträge zum Parlamentsrecht 32); 148 S.; 72,- DM; ISBN 3-428-08289-3
Rechtswiss. Diss. Mainz; Erstgutachter: H. H. Rupp. - Rechtsprobleme der Fraktionsfinanzierung am Beispiel des rheinland-pfälzischen Landtages bilden Gegenstand dieser Untersuchung. Der Autor beklagt nicht nur eine mangelnde Transparenz hinsichtlich der Zahlung von Zuschüssen an die Fraktionen, sondern auch den Einfluß der Parteien auf die Gewährung dieser Mittel. Letzteres hält er für inakzeptabel, denn trotz der Verflechtung von Fraktionen und Parteien sind die Fraktionen "rechtlich selbständig" und somit "kann die Fraktionsfinanzierung nicht als Element der Parteifinanzierung verstanden werden" (132). Martin rechtfertigt den Anspruch der Fraktionen auf staatliche Fraktionsfinanzierung und leitet ihn u. a. aus Artikel 48 Abs. 3 des Grundgesetzes ab. Allerdings dürfen diese Mittel lediglich für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen verwandt werden, "sofern sie der größeren Transparenz der parlamentarischen Auseinandersetzung und der Kommunikation mit dem Bürger über Sachfragen dient" (134). Eine Verwendung der Mittel für den Wahlkampf oder ein Transfer an die Parteien ist nicht statthaft. Der Betrag für die Oppositionsfraktionen sollte höher sein als der für die Regierungsfraktionen, kleine Fraktionen sind nicht zu benachteiligen; auch Fraktionslose und Abgeordnetengruppen sollten alimentiert werden. Um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten, schlägt Martin eine gesetzliche Regelung für diese Form der staatlichen Politikfinanzierung vor. Darüberhinaus müssen die Fraktionen ihre Ausgaben gegenüber dem Parlament, dem Rechnungshof und einer "Durchleuchtungskommission" offenlegen (137). Inhaltsübersicht: Erster Teil: Zur Entwicklung der staatlichen Fraktionsfinanzierung und ihrer Kontrolle in Rheinland-Pfalz: I. Die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung bis zum Inkrafttreten des Fraktionsgesetzes; II. Zur Kontrolle der Fraktionen durch den Landesrechnungshof bis zum Inkrafttreten des Fraktionsgesetzes. Zweiter Teil: Verfassungsrechtliche Würdigung der staatlichen Fraktionsfinanzierung: I. Zur Rechtfertigung der staatlichen Fraktionsfinanzierung; II. Die Grenzen der Fraktionsfinanzierung; III. Das Transparenzgebot bei der Regelung der Fraktionsfinanzierung; IV. Das System der Geldleistungen - Grundbetrag und Steigerungsbetrag; V. Der Oppositionszuschlag nach § 2 Abs. 3 Nr.4 Fraktionsgesetz Rheinland-Pfalz; VI. Die Ausstattung der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppen; VII. Zur Veranschlagung der Fraktionsmittel im Landeshaushalt; VIII. Die Pflicht der Fraktionen zur öffentlichen Rechnungslegung; IX. Der Bericht über die Angemessenheit der Geld- und Sachleistungen; X. Die Prüfung durch den Landesrechnungshof; XI. Weitere Regelungen des Fraktionsgesetzes.
Sabine Steppat (Ste)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.325 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Helmut Martin: Staatliche Fraktionsfinanzierung in Rheinland-Pfalz Berlin: 1995, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/839-staatliche-fraktionsfinanzierung-in-rheinland-pfalz_705, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 705 Rezension drucken
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