/ 21.06.2013
Julia Tielsch
UN-Verwaltung und Menschenrechte. Die internationale Zivilverwaltung im Kosovo
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2006 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 4371); 206 S.; brosch., 39,- €; ISBN 978-3-631-55218-6Rechtswiss. Diss. Regensburg. – Das Ausmaß der von der United Nations Mission (UNMIK) im Kosovo übernommenen Befugnisse in den Bereichen Legislative, Exekutive und Judikative ist in der Tat präzedenzlos. Der Sondergesandte des Generalsekretärs, der an der Spitze der Übergangsverwaltung steht, kann unmittelbare Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen und per Ernennung bzw. Entlassung in die wichtigsten Institutionen des Kosovos eingreifen. Diese Machtfülle führt notwendigerweise zur Frage nach der Kontrolle und Legitimität der UNMIK – insbesondere der „letztinstanzliche[n] Entscheidungsbefugnis“ (53) des Sondergesandten des UNO-Generalsekretärs, der die Mission leitet. Tielsch fragt, „inwieweit eine durch die Vereinten Nationen gebildete Übergangsverwaltungsmacht, die sämtliche Staatsfunktionen eines Gebietes übernommen hat, an international anerkannte Menschenrechtsstandards gebunden sein muss“ (7). Unter Rückgriff auf entsprechende UN-Dokumente stellt sie die Entstehung und Struktur sowie das Mandat von UNMIK dar. Dem folgen dann die Diskussion von Legitimationsanforderungen nach dem Völkerrecht sowie die Prüfung einzelner UNMIK-Verordnungen auf ihre Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit mit dem geltenden Völkerrecht – und hier insbesondere den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Tielsch stellt eine Reihe von Verstößen der UNMIK-Verordnungen mit Menschenrechtsstandards fest, insbesondere mit Blick auf rechtsstaatliche Verfahren und Justizgarantien, die durch entsprechende UNMIK-Verordnungen beschränkt bzw. außer Kraft gesetzt sind. Dieser Kritik folgt im letzten Kapitel die Diskussion möglicher Rechtfertigungen für diese Verstöße, wobei Tielsch insbesondere auf die Einsetzung von UNMIK durch den Sicherheitsrat sowie die Derogationsmöglichkeiten innerhalb des Paktes für bürgerliche und politische Rechte sowie der europäischen Menschenrechtskonvention abhebt.
Manuel Fröhlich (MF)
Prof. Dr., Juniorprofessur für Politikwissenschaft, Universität Jena (www.manuel-froehlich.de).
Rubrizierung: 4.41 | 4.42 | 4.3 | 2.61
Empfohlene Zitierweise: Manuel Fröhlich, Rezension zu: Julia Tielsch: UN-Verwaltung und Menschenrechte. Frankfurt a. M. u. a.: 2006, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/26702-un-verwaltung-und-menschenrechte_31142, veröffentlicht am 25.06.2007.
Buch-Nr.: 31142
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Prof. Dr., Juniorprofessur für Politikwissenschaft, Universität Jena (www.manuel-froehlich.de).
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