/ 21.06.2013
David Bergius
Die offene Frage des Privateigentums der Vertriebenen im deutsch-polnischen Verhältnis
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2009 (Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 83); XIV, 184 S.; geb., 44,80 €; ISBN 978-3-631-59506-0Rechtswiss. Diss. Marburg; Gutachter: G. Gornig. – Mit dem Beitritt Polens und anderer Staaten des ehemaligen Ostblocks zur Europäischen Union im Mai 2004 wurden plötzlich eigentumsrechtliche Frage wieder aktuell, deren Klärung zuvor auf gerichtlichem oder zwischenstaatlichem Wege nicht möglich schien. Polen hatte aufgrund von Dekreten östlich der Oder-Neiße-Linie Gebiete mit finanziellen und kulturellen Werten erhalten, die ein Viertel des damaligen deutschen Staatgebietes ausmachten. Diese Gebiete wiederum bilden ein Drittel des heutigen polnischen Territoriums. Die Vertriebenenverbände hatten vergeblich versucht, den Beitritt einiger Staaten von einer vorherigen Klärung der Eigentumsfragen abhängig zu machen. Mit einer Rede zum 60. Jahrestag des Warschauer Aufstandes, in der Bundeskanzler Schröder alle materiellen Forderungen Vertriebener zurückwies, habe dieser sich in einer Weise in der Eigentumsfrage festgelegt, so der Autor, „wie es alle Vorgängerregierungen vermieden hatten“ (2). Und auch Bergius hält fest, dass nach der völkervertraglichen Rechtslage die das deutsche Privateigentum betreffenden Fragen noch offen seien. Polen wurde im Potsdamer Abkommen zum Verwalterstaat der Oder-Neiße-Gebiete, jedoch, so der Autor, sei man „nicht von der Endgültigkeit der Potsdamer Grenzziehung“ (29) ausgegangen und zudem sei keine Beschlagnahme deutschen Vermögens in diesen Gebieten intendiert gewesen, Polen habe mithin also seine Kompetenzen als Verwalter überschritten. Und so konstatiert er: „Die völkerrechtlichen Ansprüche der vertriebenen Deutschen auf Naturalrestitution […] oder […] auf Entschädigung für die Konfiskation bestehen unverändert fort“ (118). Der Autor bewertet gar eine Beschwerde gegen Polen aufgrund einer Verletzung des Art. 1.1 des Zusatzprotokolls der Europäischen Konvention der Menschenrechte „für zulässig und begründet“ (139). Politische Erwägungen, die in eine andere Richtung zielen, finden in dieser Arbeit keinen Platz. „Möglichkeiten der politischen Lösung“ (151) sind nach Ansicht des Autors entsprechend auch nur solche, die der seiner Meinung nach juristischen Berechtigung auf Entschädigung der Vertriebenen genügen.
Timo Lüth (TIL)
Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.1 | 4.2 | 4.21 | 4.22 | 2.61 | 2.23 | 2.35
Empfohlene Zitierweise: Timo Lüth, Rezension zu: David Bergius: Die offene Frage des Privateigentums der Vertriebenen im deutsch-polnischen Verhältnis Frankfurt a. M. u. a.: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/31686-die-offene-frage-des-privateigentums-der-vertriebenen-im-deutsch-polnischen-verhaeltnis_37754, veröffentlicht am 23.02.2010.
Buch-Nr.: 37754
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Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
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