/ 22.06.2013
Sabine von Schorlemer
Kindersoldaten und bewaffneter Konflikt. Nukleus eines umfassenden Schutzregimes der Vereinten Nationen
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2009 (Dresdner Schriften zu Recht und Politik der Vereinten Nationen 9); XVIII, 408 S.; 59,80 €; ISBN 978-3-631-58798-0Die Rekrutierung von Kindern für Armeen und bewaffnete Gruppen tritt verstärkt seit Ende des Kalten Krieges auf, wobei sie meistens unter Zwang und durch Entführung stattfindet. Bewaffnete Verbände sicherten sich schon lange die Unterstützung von Kindern; nun werden sie verstärkt als Kombattanten und Kombattantinnen eingesetzt, da durch die technische Entwicklung Waffen immer leichter werden. Besonders gefährdet sind Flüchtlingskinder und Waisen, wobei Mädchen zusätzlich noch sexuelle Gewalt erleiden. Einen regionalen Schwerpunkt bildet Afrika, vor allem Westafrika sowie das Gebiet der Großen Seen. In diesem Buch sind unter der Bezeichnung Kindersoldaten Menschen unter 18 Jahren in hauptsächlich regulären staatlichen Armeen zu verstehen. Die Autorin untersucht, welche Rechtsnormen Altersgrenzen und Mindestalter für eine Rekrutierung zur Armee regeln, um eine Teilnahme Minderjähriger an Kampfhandlungen auszuschließen. Dabei nennt sie das humanitäre Völkerrecht und das Völkergewohnheitsrecht. Relevant sei auch die UN‑Kinderrechtskonvention von 1989, die in Artikel 38 keine unmittelbare Teilnahme an Kampfhandlungen von unter 15‑Jährigen vorsieht. Diese Altersgrenze werde jedoch durch den höheren Standard des Völkerrechts nicht allgemein akzeptiert. Die Konvention sei daher 2000 durch ein Fakultativprotokoll der „straight 18“‑Bewegung, die die Rekrutierung zur Armee und den Kampfeinsatz erst ab 18 Jahren fordert, ergänzt worden. Kindersoldaten werden auch als Problem der westlichen Welt dargestellt. So könnten in den USA und Deutschland bereits Siebzehnjährige eingezogen werden, in Großbritannien auch Sechzehnjährige. Von Schorlemers Anliegen besteht darin, auf der Basis der genannten Rechtsnormen zu schildern, wie die UN und ihre Unterorganisationen Kinderrrechte und Kinderschutzmaßnahmen hinsichtlich Kindersoldaten und ‑soldatinnen umsetzen, um die Beendigung illegaler Rekrutierung und des Kampfeinsatzes von Kindern zu erreichen. Leider wird sie dabei wenig konkret, sondern nennt allgemein die Schaffung von Gremien und Ämtern sowie den Aufbau öffentlichen Drucks und Sanktionsandrohung.
Marianne Bleckmann (MBL)
Studentin, Institut für Politikwissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 4.42 | 4.1
Empfohlene Zitierweise: Marianne Bleckmann, Rezension zu: Sabine von Schorlemer: Kindersoldaten und bewaffneter Konflikt. Frankfurt a. M. u. a.: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32242-kindersoldaten-und-bewaffneter-konflikt_38474, veröffentlicht am 02.06.2010.
Buch-Nr.: 38474
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Studentin, Institut für Politikwissenschaft, Universität Hamburg.
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