/ 04.06.2013
Katharina Sobota
Das Prinzip Rechtsstaat. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte
Tübingen: Mohr Siebeck 1997 (Jus publicum 22); XIV, 569 S.; Ln., 198,- DM; ISBN 3-16-146645-4Rechtswiss. Habilitationsschrift Jena. - Nachdem das Rechtsstaatsprinzip seit den siebziger Jahren in der Rechtswissenschaft dogmatisch wie theoretisch einem Erosionsprozeß anheimgefallen war, der sich etwa darin bekundete, daß man den Rechtsstaat des Grundgesetzes mehr oder weniger in die Grundrechte auflösen wollte und schließlich - in Konsequenz dieser Entwicklung - sogar die Streichung des Rechtsstaatsprinzips aus dem juristischen Wortschatz vorgeschlagen wurde, unternimmt es die vorliegende Arbeit, das Prinzip Rechtsstaat rechtsdogmatisch wie verfassungstheoretisch zu rekonstruieren und zu reetablieren. Der dogmatischen Bestandsaufnahme, in der aus Rechtsprechung und Literatur 142 Elemente des Rechtsstaates zusammengetragen werden (1. Teil) folgt ein die Rekonstruktion vorbereitender Rückblick auf die Dogmengeschichte des Rechtsstaats. Hier findet sich auch eine Auseinandersetzung mit Aristoteles (283 ff.), dessen politisches Denken für die Konzeption Sobotas von großer Bedeutung ist (2. Teil). Im dritten Teil der Arbeit erfolgt schließlich die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Rekonstruktion des Rechtsstaatsprinzips. Hier entwickelt die Autorin Kriterien zur Bestimmung des grundgesetzlichen Rechtsstaates, welche die Fülle der oben erwähnten Elemente in ein eindrucksvolles System bringt, dessen Grundgedanken nicht abstrakt formuliert, sondern in ständigem Rückblick auf die Wirklichkeit von Recht und Staat der Gegenwart entfaltet wird. Das System erweist 17 Elemente als für das Rechtsstaatsprinzip wesentlich, die unter die Rubriken Maßgebung, Regelmaß und Angemessenheit geordnet werden. Die Elemente der Maßgebung (etwa: Verfassungsbindung, Rechtsbindung, Begründungszwang) sind jene, welche die rechtsförmige Gestalt des Staates konstituieren, diejenigen des Regelmaßes (etwa Gesetzesbindung, Willkürverbot, Bestimmtheitsgebot) sichern die Herrschaft des Rechts, die der Angemessenheit (etwa Verhältnisgerechtigkeit, Öffentlichkeit) betreffen das Verhältnis zwischen Hoheitsträgern und Bürgern (517 ff.). Das auf diese Weise entwickelte System demonstriert zugleich die Unentbehrlichkeit des richtig verstandenen Rechtsstaatsprinzips. Sobotas Arbeit wird nicht nur der juristischen Diskussion um den Rechtsstaat wichtige Impulse geben; sie ist vielmehr auch geeignet, die politikwissenschaftliche Reflexion über den Charakter des grundgesetzlichen Staates zu befruchten.
Michael Henkel (MH)
Priv.-Doz. DR., Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 2.32 | 5.4
Empfohlene Zitierweise: Michael Henkel, Rezension zu: Katharina Sobota: Das Prinzip Rechtsstaat. Tübingen: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/4262-das-prinzip-rechtsstaat_6013, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 6013
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Priv.-Doz. DR., Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
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