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/ 18.06.2013
Margit Tünnemann

Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie und die Förderung der Kindererziehung im Rahmen des staatlichen Kinderleistungsausgleichs

Berlin: Duncker & Humblot 2002 (Schriften zum öffentlichen Recht 883); 337 S.; 66,- €; ISBN 3-428-10640-7
Diss. Heidelberg; Gutachter: P. Kirchhof, G. Haverkate. - Unser Steuer- und Sozialversicherungssystem bringt es mit sich, dass die Kosten der Kindererziehung privatisiert werden, ihr Nutzen aber sozialisiert wird. Dies ist so lange niemandem aufgefallen, wie Kinder ganz selbstverständlich in das Leben der meisten Menschen gehörten. Kinder sind ein unverzichtbarer Stützpfeiler des Drei-Generationen-Vertrages. Da dieser Pfeiler stetig dünner wird, bekommt die Familienpolitik ein immer stärkeres Gewicht. Tünnemann untersucht zunächst die Stellung der Familien im Steuersystem und bei den Sozialversicherungen. Auch wenn die familienbezogenen Versicherungsleistungen die Belastungen ansatzweise berücksichtigen, ergeben sich im staatlichen Transfersystem insgesamt "negative Umverteilungseffekte zu Lasten der Familien" (59). Die Autorin stellt die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes der letzten Jahre dar, die eine Besserstellung der Familien zum Ziel haben. Bislang spreche "viel dafür, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Familie nicht hinreichend verwirklicht ist" (17). Neben den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der rechtlichen Praxis gibt sie einen Überblick über die zahlreichen Vorschläge für einen staatlichen Kinderleistungsausgleich und vergleicht die Familienpolitik verschiedener europäischer Länder. In den abschließenden 14 Thesen spricht sich die Autorin immer mit Bezug auf Artikel 6 GG für einen partiellen Ausgleich des Einkommensverzichts der Eltern aus. Die Familienpolitik solle den Eltern möglichst viele Handlungsoptionen eröffnen und wenig Lenkungswirkung entfalten. Die staatliche Mitfinanzierung der Kinderbetreuung sollte von der Objektförderung (der Kinderbetreuungseinrichtungen) auf eine Subjektförderung (der Familien) umgestellt werden (313). Die Vorschläge entsprechen eher dem christdemokratischen "Familiengeld" als der sozialdemokratischen "Hoheit über den Kinderbetten". Inhalt: I. Die Familie in Staat und Gesellschaft: A. Die rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage der Familien; B. Die Anerkennung der Kindererziehung. II. Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie: A. Der Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG; B. Der Schutz der Familie im verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und völkerrechtlichen Kontext. III. Die Förderung der Familie im Rahmen des staatlichen Kinderleistungsausgleichs: A. Die finanzielle Anerkennung der Kindererziehung als familienpolitische Forderung; B. Folgerungen für die Ausgestaltung des staatlichen Kinderleistungsausgleichs.
Henry Krause (HK)
Dipl.-Politologe, Referatsleiter, Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden.
Rubrizierung: 2.343 Empfohlene Zitierweise: Henry Krause, Rezension zu: Margit Tünnemann: Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie und die Förderung der Kindererziehung im Rahmen des staatlichen Kinderleistungsausgleichs Berlin: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/17137-der-verfassungsrechtliche-schutz-der-familie-und-die-foerderung-der-kindererziehung-im-rahmen-des-staatlichen-kinderleistungsausgleichs_19716, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 19716 Rezension drucken
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