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/ 22.06.2013
Hans Markus Heimann

Islamischer Religionsunterricht und Integration

Berlin: Lit 2011; 100 S.; brosch., 16,90 €; ISBN 978-3-643-11391-7
Heimann erklärt in diesem Essay, welche Voraussetzungen für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Deutschland bestehen, „um die Diskussion zu Islam und Integration in dieser Hinsicht auf ein sachlicheres Fundament zu stellen“ (10). Dabei legt der Autor seine Argumente durchgehend aus einer juristischen Perspektive auf eine gut verständliche Weise dar. Zunächst geht er auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die allgemeinen Voraussetzungen für die Einführung eines Religionsunterrichtes ein. Mit diesem Fundament wendet er sich dann den bekannten Problemen bei der Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes zu: Zum einen geht es um die mangelnden organisatorischen Strukturen des Islams, die es für den Staat schwierig machten, einen Ansprechpartner zu finden, dieser sei aber nach dem Grundgesetz wegen der notwendigen Organisation des Unterrichtes nötig. Übernehme der Staat dagegen diese Organisation, verstieße er gegen das Neutralitätsgebot. Zum anderen stelle sich beim islamischen Religionsunterricht die Frage, ob die Glaubensinhalte des Islams mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Heimann argumentiert hier nachvollziehbar, dass es dabei nicht um eine generelle Diskussion um die Vereinbarkeit von Islam und Demokratie gehen sollte, sondern um die konkreten Inhalte des Islams, die im Religionsunterricht gelehrt werden sollten. Sind diese mit dem Grundgesetz vereinbar, dann sei auch einem islamischen Religionsunterricht nicht zu widersprechen. Erst auf den letzten zehn Seiten wird dann der Bezug zur Frage der Integration hergestellt. Heimann distanziert sich von Versuchen, über den islamischen Religionsunterricht die Integration der Muslime voranzutreiben, da dies wiederum zu Konflikten mit dem staatlichen Neutralitätsgebot führe. Aufgabe der Politik sei es lediglich, dem Islam in Deutschland dabei zu helfen, die notwendigen organisatorischen Strukturen zu entwickeln, die das Grundgesetz erfordere, um einen Religionsunterricht einzuführen. Da für Heimann die Prinzipien des Grundgesetzes der Maßstab sind, kommt er zu dem Schluss: „Alles liegt also bei den in Deutschland lebenden Muslimen selbst: Wenn sie sich hinreichend organisieren und die entstandenen Gemeinschaften Glaubensinhalte vermitteln wollen, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, steht einem islamischen Religionsunterricht nichts im Wege“ (95 f.).
Jan Achim Richter (JAR)
Dipl.-Politologe, Doktorand, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.352.322.343 Empfohlene Zitierweise: Jan Achim Richter, Rezension zu: Hans Markus Heimann: Islamischer Religionsunterricht und Integration Berlin: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/34650-islamischer-religionsunterricht-und-integration_41637, veröffentlicht am 29.03.2012. Buch-Nr.: 41637 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
CC-BY-NC-SA