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/ 21.06.2013
Dietmar von der Pfordten

Menschenwürde, Recht und Staat bei Kant. Fünf Untersuchungen

Paderborn: mentis Verlag 2009; 107 S.; geb., 14,80 €; ISBN 978-3-89785-685-1
Der Band vereint vier bereits andernorts erschienene Aufsätze mit einem bislang unveröffentlichten Originalbeitrag. Der gemeinsame Bezugspunkt ist dabei ein doppelter: Einerseits die Person Immanuel Kant, andererseits die Orientierung an zentralen rechtsphilosophischen Begriffen. Vor diesem Hintergrund erscheint der auf den Buchrücken genommene Titel („Menschenwürde“) gedankenlos, gewinnt aber in der Reihenfolge der Beiträge eine gewisse Brisanz: Im ersten Beitrag befasst sich von der Pforten mit der Menschenwürde, nach Kant eine Eigenschaft des vernünftigen, selbstgesetzgebenden (autonomen) Menschen, und erläutert insoweit nah am Werk die variierenden Begriffsbestimmungen. In „Kants Rechtsbegriff“ liegt der Schwerpunkt auf Kants Betonung der Äußerlichkeit, die indes infolge einer weiten Interpretation des Begriffs der äußeren Handlung keine gravierende Einschränkung des Regelungsbereichs des Rechts bedeuten soll. Der dritte Beitrag ist dem „Begriff des Staates bei Kant und Hegel“ gewidmet und kontrastiert insoweit die liberale, an der Individualethik anknüpfende skeptische, tendenziell dekonstruktivistische und die affirmative, ja emphatische Haltung. Im längsten und interessantesten Abschnitt folgt ein Vergleich von Konzeption und Position der Rechtsidee bei Kant, Hegel, Rudolf Stammler, Gustav Radbruch und Arthur Kaufmann, wobei insbesondere die anhand der (fehlenden) Auseinandersetzung mit der Rechtsidee erfolgende inzidente Binnendifferenzierung zwischen dem süddeutschen und dem Marburger Neukantianismus überzeugt. Die quasi-genealogische Vorgehensweise unterstreicht in dieser Form sonst nicht immer präsente geistige Verbindungslinien und Kontinuitäten, insbesondere zwischen Stammler und Radbruch. Der abschließende Aufsatz belegt in ausführlicher Auseinandersetzung mit den einschlägigen Schriften und unter Hinzuziehung der „unveröffentlichten Reflexionen und Vorarbeiten“ (98), dass auch der Kantschen Philosophie ein Recht auf Widerstand nicht fremd ist, solange sich dieser nicht gegen den Gesetzgeber richtet.
Steffen Augsberg (AU)
Prof. Dr., Professur Öffentliches Recht, Justus-Liebig-Universität Gießen.
Rubrizierung: 5.33 Empfohlene Zitierweise: Steffen Augsberg, Rezension zu: Dietmar von der Pfordten: Menschenwürde, Recht und Staat bei Kant. Paderborn: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/31696-menschenwuerde-recht-und-staat-bei-kant_37767, veröffentlicht am 18.12.2009. Buch-Nr.: 37767 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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