/ 22.06.2013
Carl Christian Voscherau
Parteiverbote in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Spanien. Ein rechtsvergleichender Beitrag zu Entstehung und Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen des Verbots von Parteien
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2009 (Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz 37); 207 S.; 39,- €; ISBN 978-3-631-57694-6Rechtswiss. Diss. Heidelberg; Gutachter: R. Wolfrum, W. Brugger. – Voscherau untersucht die historische Entstehung, die materiell- und formell-rechtlichen Regelungen und die andauernde Kontroverse um das Verbot politischer Parteien in zwei europäischen Demokratien: der Bundesrepublik Deutschland und Spanien. Der historische Blick geht dabei hinter die jeweiligen Diktaturerfahrungen der beiden Länder zurück bis auf die Entstehung der modernen Parteien und die ersten Parteiverbote. In den beiden postdiktatorischen Demokratien sind Parteienverbote dann unterschiedlich materiell-rechtlich geregelt: In der Bundesrepublik durch das Grundgesetz; in Spanien durch das Parteiengesetz (Ley Organica de Partidos Politicos, 2002). Das Parteiverbot ist also in der bundesdeutschen Demokratie nicht nur wesentlich älter, es wurzelt auch materiell-rechtlich unmittelbar in der Verfassung. Es wurde bald nach der Gründung der Bundesrepublik und der Konstituierung des formal-rechtlich zuständigen Bundesverfassungsgerichts zweimal – in den Fällen der Sozialistischen Reichspartei (SRP, 1952) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD, 1952-1956) – angewendet. Neue Aktualität erhielt es durch den abgewiesenen Antrag auf Verbot der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP, 1994), der das Bundesverfassungsgericht den Parteistatus nicht zubilligte, womit der Weg für ein exekutives Verbot frei wurde, sowie durch das nicht eröffnete Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD, 2001-2003). In Spanien war das Instrument des Parteienverbots eine Reaktion auf den baskischen Nationalismus, dessen terroristischem Flügel 2002 durch Verbot der Partei Herri Batasuna der Rückhalt entzogen werden sollte. Voscherau untersucht Gemeinsamkeiten und Unterschiede in beiden Ländern, diskutiert auch die Fragen der Verfassungsmäßigkeit und Menschenrechtskonformität und gibt schließlich in einem Exkurs einen Ausblick auf die Rechtsordnung in zehn weiteren europäischen Staaten.
Gideon Botsch (GB)
Dr., Dipl. Pol., wiss. Mitarbeiter, Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam (http://www.mmz-potsdam.de).
Rubrizierung: 2.22 | 2.25 | 2.37 | 2.331 | 2.31 | 2.61
Empfohlene Zitierweise: Gideon Botsch, Rezension zu: Carl Christian Voscherau: Parteiverbote in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Spanien. Frankfurt a. M. u. a.: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32386-parteiverbote-in-der-bundesrepublik-deutschland-und-im-koenigreich-spanien_38645, veröffentlicht am 09.06.2010.
Buch-Nr.: 38645
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Dr., Dipl. Pol., wiss. Mitarbeiter, Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam (http://www.mmz-potsdam.de).
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