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/ 21.06.2013
Alexander Oliver Kees

Privatisierung im Völkerrecht. Zur Verantwortlichkeit der Staaten bei der Privatisierung von Staatsaufgaben

Berlin: Duncker & Humblot 2008 (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 88); 384 S.; 96,- €; ISBN 978-3-428-12552-4
Rechtswiss. Diss. Tübingen; Gutachter: W. G.Vitzthum, M. Nettesheim. – Der Autor diskutiert die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen und Folgen der staatlichen Übertragung hoheitlicher Kompetenzen an private Organisationen. Diese Problemstellung ist Teil der umfassenderen Debatte über den Rückzug des Staates, der zunehmend (militärische) Aufgaben durch autonom agierende Körperschaften erledigen lässt. Das führt zu der Frage, ob der Staat auch die Verantwortung über Handlungen von privaten Organisationen, die staatlich übertragene Aufgaben ausführen (z. B. Söldnern), delegieren kann. Auch wenn einzelne Staaten (USA, GB) eine statusrechtliche Einordnung von privaten Dienstleistern fordern, diagnostiziert Kees die fortdauernde staatliche Zurechnung von Verantwortung. Wenn das Völkerrecht hier eine die Nationalstaatlichkeit konservierende Wirkung aufweist, sodass Staaten die Privatisierung der Verantwortlichkeit verwehrt bleibt, zugleich aber die faktische Privatisierung von Staatsaufgaben voranschreitet, führt dies zu der zweiten Hauptfrage der Arbeit: Wo liegen völkerrechtliche Grenzen der Privatisierung? Zunächst lässt sich festhalten, dass die Übertragung hoheitlicher Rechte nicht untersagt werden kann, fällt doch diese Entscheidung in den Bereich landesrechtlicher Organisationsprozesse, denen das Völkerrecht indifferent gegenübersteht. Jedoch verweist der Autor auf mögliche organisatorische Gefährdungen, insbesondere auf die Etablierung nicht-staatlicher Parallelstrukturen sowie drohende Menschrechtsverletzungen angesichts zunehmenden staatlichen Kontrollverlusts. Das zweite Problem definiert tatsächlich die Grenze der Privatisierung von Staatsaufgaben, denn das humanitäre Völkerrecht verlangt die Wahrung staatlicher Sorgfalts- und Durchsetzungspflichten, welche durch die bloß zivilvertraglich gebundenen Privatinstitutionen unzureichend gewährleistet werden. Ein Staat mag daher hoheitliche Aufgaben privatisieren, aber die Verantwortung behält er dennoch. „Der Staat endet nicht mit der Privatisierung der Aufgabenwahrnehmung, er verändert lediglich seine Gestalt.“ (334)
Frank Schale (FS)
Dr., wiss. Mitarbeiter, Professur für Politische Theorie und Ideengeschichte, Technische Universität Chemnitz.
Rubrizierung: 4.14.414.422.2 Empfohlene Zitierweise: Frank Schale, Rezension zu: Alexander Oliver Kees: Privatisierung im Völkerrecht. Berlin: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/29303-privatisierung-im-voelkerrecht_34660, veröffentlicht am 23.07.2008. Buch-Nr.: 34660 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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