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/ 18.06.2013
Tatjana Maikowski

Staatliche Kooperationspflichten gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof

Berlin: BWV Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH 2002 (Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam 16); 313 S.; kart., 33,- €; ISBN 3-8305-0306-7
Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen Statut im Juli 2002 in Kraft trat, markiert einen großen Fortschritt bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Das Gericht ist dabei aber als internationales Organ stets auf die Kooperation mit den Einzelstaaten und der Staatengemeinschaft angewiesen. Die Autorin untersucht die Normen und Vorschriften, die diese staatliche Kooperationspflicht begründen. Sie vergleicht zu diesem Zweck die Erfahrungen mit den entsprechenden Regelungen bei den Ad-hoc-Tribunalen zu Jugoslawien und Ruanda und die Statuten des permanenten Gerichtshofs. Die Analyse ist rechtswissenschaftlich orientiert, liefert aber auch Politikwissenschaftlern wichtige Erkenntnisse, denn Maikowski arbeitet unter anderem die Entstehungsgeschichte der Tribunale und des Gerichtshofs auf. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs ist sie im Großen und Ganzen optimistisch, weist aber auch deutlich auf die Problematik der ablehnenden Haltung der USA hin.
Walter Rösch (WR)
M. A., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 4.34.1 Empfohlene Zitierweise: Walter Rösch, Rezension zu: Tatjana Maikowski: Staatliche Kooperationspflichten gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof Berlin: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/17953-staatliche-kooperationspflichten-gegenueber-dem-internationalen-strafgerichtshof_20724, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 20724 Rezension drucken
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