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/ 22.06.2013
Arlett Rassel

Strafgerichtsbarkeit über Angehörige der Friedenstruppen in UN-geführten Missionen. Unter besonderer Berücksichtigung von Sexualstraftaten

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2010 (Dresdner Schriften zu Recht und Politik der Vereinten Nationen 11); 292 S.; 54,80 €; ISBN 978-3-631-60106-8
Rechtswiss. Diss. TU Dresden; Gutachterin: S. von Schorlemer. – Die Überwachung der Menschenrechte gehört zu den Kernaufgaben der im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen eingesetzten Blauhelme. Diese sind bei der Durchführung ihrer Mission in verstärktem Maße auf die Mitarbeit der lokalen Bevölkerung und auf das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Nach Auffassung der Autorin gefährden deshalb von Blauhelmen verübte Straftaten das Mandat der gesamten Operation. Dies gelte, so Rassel, insbesondere für Sexualdelikte an von den Verbänden zu schützenden Frauen und Kindern. Rassel fragt nach den strafrechtlichen Maßnahmen, denen Angehörige der UN-Friedenstruppen dann unterworfen sind. Dabei handelt es sich sowohl um allgemeine völkerrechtliche als auch um missionsspezifische Regelungen und deren gewohnheitsrechtliche Geltung. Ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Straftribunal für Angehörige von Friedenstruppen ist nach Meinung Rassels nicht durch das Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen gedeckt. Dennoch wäre dieses nach dem Grundsatz der Natur der Sache aufgrund der Eingliederung der Verbände in den Organisationsverbund rechtlich zulässig, um den Vereinten Nationen ein gewisses Maß an Unabhängigkeit gegenüber den Entsendestaaten zu geben. Die Autorin stellt fest, dass Blauhelme bei zeitlicher und räumlicher Zuständigkeit bisher über die internationalen Strafgerichtshöfe im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda verurteilt werden können und sie damit nicht prinzipiell von der Strafgerichtsbarkeit ausgenommen seien. Allerdings hätten Blauhelme das Recht, für Handlungen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Immunität vor der Gerichtsbarkeit des Entsende- und der des Aufenthaltstaates zu beanspruchen. Mit Blick auf die Prävention von Sexualdelikten kritisiert die Autorin, dass zum Schutz von Frauen und Kindern beschlossene Maßnahmen, wie die einer Ausgangssperre, von den Vereinten Nationen nicht ausreichend überwacht würden.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 4.414.34.1 Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: Arlett Rassel: Strafgerichtsbarkeit über Angehörige der Friedenstruppen in UN-geführten Missionen. Frankfurt a. M. u. a.: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32883-strafgerichtsbarkeit-ueber-angehoerige-der-friedenstruppen-in-un-gefuehrten-missionen_39278, veröffentlicht am 09.11.2010. Buch-Nr.: 39278 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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