/ 05.06.2013
Gerd Weckbecker
Zwischen Freispruch und Todesstrafe. Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt/Main und Bromberg
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1998; XLII, 866 S.; geb., 198,- DM; ISBN 3-7890-5145-4Diss. Mainz; Erstgutachter: U. Ebert. – Ziel der Arbeit ist es, die Charakteristika und Unterschiede des Justizunrechts während des Nationalsozialismus zu analysieren. Dafür werden hauptsächlich der Umgang der Sondergerichte mit den gesetzlichen Normen und ihre Praxis der Strafzumessungen analysiert. Weckbecker zeigt, wie die Sondergerichte, die auch im Nationalsozialismus nur vorübergehend eingerichtet werden sollten, durch die praktischen Vorteile - wie etwa die einfachere politische Steuerung der Sondergerichte im Vergleich zu der anderen Gerichtsbarkeit - zu einer dauerhaften Einrichtung der nationalsozialistischen Gerichtsordnung wurden. Sie stellten gewissermaßen das Ideal der nationalsozialistischen Strafrechtspflege dar: ein Minimum an prozessualen Rechten für den Angeklagten, Beeinträchtigung im Beweisrecht, beschleunigte Verfahren, Generalpräventation gegen alle möglichen "Volksschädlinge". Dennoch ist der Anspruch, der an die Richter dieser Gerichte gerichtet worden ist, nur teilweise von der Wirklichkeit eingelöst worden. Das Bild der gnadenlosen Sondergerichtsbarkeit ("wilde Justiz") ist zumindest für das Altreich, so Weckbecker, zu relativieren und nicht zuletzt Produkt der eigenen Propaganda der Nazis. Im einzelnen finden sich eine Fülle von durchaus "milden" Urteilen und Freisprüchen, die zeigen, daß die politische Steuerung hinter ihren eigenen Erwartungen zurückblieb.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.312
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Gerd Weckbecker: Zwischen Freispruch und Todesstrafe. Baden-Baden: 1998, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/6851-zwischen-freispruch-und-todesstrafe_9197, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 9197
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Dr., Politikwissenschaftler.
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