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/ 22.06.2013
Michael Stolleis

Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. 4. Band: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945-1990

München: C. H. Beck 2012; 720 S.; Ln., 68,- €; ISBN 978-3-406-63203-7
Die Zeit nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches, die Auseinanderentwicklung Ost- und Westdeutschlands und die damit verbundenen unterschiedlichen Entwicklungswege der Staatsrechts-, Völkerrechts- und Verwaltungsrechtslehre stehen im letzten Band zur Geschichte des öffentlichen Rechts im Vordergrund. Die sukzessive Wiedereingliederung von Öffentlichrechtlern, die sich dem NS-Regime angedient hatten, erwies sich zwar als schwere Hypothek, war aber aufgrund des Anstiegs der Studentenzahlen und des gleichzeitigen Fehlens von fähigem und möglichst unbelastetem Personal schwerlich zu vermeiden. Die Kontinuität der etatistischen Tradition in Deutschland blieb dadurch ungebrochen. Insgesamt war die deutsche Staatsrechtslehre interessiert, den Rechtsstaat unter Rückgriff auf das Naturrecht wieder aufzubauen und so das Grundgesetz als Wertordnung zu begründen, was als Abkehr und Überwindung des Rechtspositivismus eines Hans Kelsen verstanden wurde. Vermittels der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts gelang es, einen Großteil bis dahin rechtsfreier Räume durch einen umfassenden grundrechtlichen Rechtsschutz zu verrechtlichen. Der Konstitutionalisierung der innerstaatlichen Rechtsordnung folgte sodann die zunehmende Verrechtlichtung der internationalen Beziehungen, wobei dem Europarecht hierbei eine besondere Stellung zuteil wurde. Erst durch die Einbeziehung moderner Wissenschaftstheorien ab den 1970er-Jahren kam es zu Bestrebungen, diese wertbestimmte Staatsrechtslehre durch eine prozedurale, am Pluralismus orientierte Herangehensweise zu ersetzen. Dass sich die deutsche Staatsrechtslehre dessen ungeachtet nach wie vor schwertut, die transnationale Rechtsordnung der Europäischen Union zu erfassen, liegt in ebenjenem Etatismus begründet, der sich auch in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon gezeigt hat. Auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs waren die wissenschaftlichen Debatten beileibe nicht so fruchtbar wie in der Bundesrepublik, stand das Recht in der DDR doch allein unter dem Imperativ der Politik.
Patrick Stellbrink (PS)
M. A., Politikwissenschaftler, Promovend an der TU Chemnitz.
Rubrizierung: 2.312.3132.3142.32 Empfohlene Zitierweise: Patrick Stellbrink, Rezension zu: Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. München: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/35046-geschichte-des-oeffentlichen-rechts-in-deutschland_42180, veröffentlicht am 07.06.2012. Buch-Nr.: 42180 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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